Mit Krankenschein im Internet surfen z.B. Facebook...?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Du darfst bedenken los auf Facebook usw. online sein, auch in der Arbeitszeit 60%
Nein, geh lieber nicht auf Facebook. 40%

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du darfst nur nichts machen, was deine Heilung verzögert. Also, wenn dein Chef dich im Schwimmbad oder auf dem Sportplatz sehen würde, das wäre schlecht.

Deshalb passe auch auf, was du schreibst!!

Danke für den Stern

Du darfst bedenken los auf Facebook usw. online sein, auch in der Arbeitszeit

Mit einem Krankenschein ist dir all das erlaubt, was deiner Gesundheit nicht schädlich ist, d.h. du darfst auch im Internet surfen etc. Solltest aber vorsichtig sein, was du dann bei facebook.com postest, denn es gibt auch viele Chefs die unter einem Pseudonym auf facebook aktiv sind und auch mal auf Seiten ihrer Arbeitnehmer landen, ob bewusst oder unbewusst sei dahingestellt...

Es gab da mal einen Fall einer Friseurazubine, die hat bei ihrer Chefin nen Krankenschein abgegeben und bei facebook gepostet, jetzt erst mal Koffer packen und ab in den Urlaub. Dies hat die Chefin gesehen und gelesen und die Azubine war ihren Job los.

Du darfst dich auch ganz normal draußen bewegen, sofern du keine Bettruhe von deinem Doc verschrieben bekommen hast. Du solltest nicht unbedingt in die Stadt zum shoppen gehen oder halt sonstige Einkäufe erledigen. Aber da hat man ja wenn man krank ist, eh keinen Bock drauf. Du darfst aber spazieren gehen etc.,denn du bist ja nicht ans Bett gefesselt.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

" Du darfst bedenken los auf Facebook usw. online sein, auch in der Arbeitszeit "   《---- also in der Arbeitszeit  würde ich das online sein und auf Facebook  sein unterlassen. Der Arbeitgeber  kann das verbieten.   Man soll ja arbeiten und nicht auf Facebook  rum wuseln.  Der  Arbeitgeber kann auch Verbote verhängen ,  z. B. dass man sein privates Handy nicht in der Dienstzeit nutzen darf, sondern nur in Pausen und außerhalb der Dienstzeit . 

Und einkaufen darf man schon. Man kann ja nicht " verhungern " Oder  hat nen Supermarkt  im Keller .  Und zum Arzt oder zur Apotheke  muss man ja auch ... man muss nicht zwangsläufig  nur in der Wohnung  bleiben , wenn man nicht gerade bettlägerig  krankgeschrieben ist 

@HildeMiezi

Hast du mal aufs Datum der Frage und meiner Antwort geschaut?...

Du darfst bedenken los auf Facebook usw. online sein, auch in der Arbeitszeit

also ich würde nie einen Ausbilder oder Chef bei Facebook annhehmen auserdem das Profil gut Sichern das nur Freunde drauf kucken können. Und auch bitte nix posten dann kanst du surfen

Man sollte  generell nichts vom Arbeitsplatz  posten oder so. das  kann einem dann als Missachtung des Datenschutzes ausgelegt werden und man hat als Arbeitnehmer  eine gewisse Schweigepflicht ,  was Interna angeht oder man darf keine Fotos vom Arbeitsplatz und / oder anderen dort arbeitenden bzw .  lebenden Menschen  machen und veröffentlichen .  Dienstliche Angelegenheiten auf Facebook klären ist auch nicht gerade gut. 

Du darfst bedenken los auf Facebook usw. online sein, auch in der Arbeitszeit

Du darfst sogar raus auf die Strasse gehen, solange Du nicht bettlägerig bist! Nur Diskotheken oder Partys solltest Du meiden!

Alle die hier sagen, "das darfst Du nicht" haben alle absolut keine Ahnung vom Arbeitsrecht! Absolut null!

@Veganerkiller

Facebook  darf man nutzen wann man will , nur nicht  in der Dienstzeit. Das kann der Arbeitgeber untersagen.   und raus gehen darf man auch. Man ist ja nicht eingesperrt .  Kleine Erledigungen  sind erlaubt. man muss ja auch mal zum Arzt oder so oder bissel was zum  Essen und Trinken einkaufen . 

Du darfst bedenken los auf Facebook usw. online sein, aber nicht während der Arbeitszeit