Abendschule und Krankenschein?!?

3 Antworten

WEnn die Regleung so ist, das man erst ab dem 3.Tag einen Krankenschein braucht, dann ist das so, dann müssen die das auch anerkennen, wenn man sich selber entschuldigt.

Fehlen Schüler häufig oder zu "auffälligen" Zeiten, können sie aber auch mit einer Attestpflicht ab dem ersten Tag belegt werden.

Allerdings muss einem das VORHER mitgeteilt werden

Grundsätzlich weiß ich zwar nichts über die gesetzliche Grundlage. Allerdings ist das meistens so gemeint, dass du natürlich mal ein oder zwei Tage krank bist und nicht zum Arzt gehst. (oder von diesem keine Krankmeldung bekommst bzw. Sie Geld kostet.) in diesem Fall kannst du dich natürlich selbst krank schreiben. Nun gibt's ja "intelligente" die denken, dass Sie nur jeden zweiten oder dritten Tag kommen können wie sie lustig sind und sich die übrigen Tage krank schreiben und - auf gut deutsch - blau machen. Gegenüber solchen Schülern ist es möglich, dass die Schule eine Attestpflicht ausspricht, damit diese nur dann ENTSCHULDIGT fehlen, wenn Sie auch tatsächlich krank sind. 

so einer bin ich nicht und gegen mich wurde eine solche Attestpflicht auch noch nie ausgesprochen aber trotzdem und auch bei anderen Schülern entscheiden sie selbstständig ob sie die Entschuldigung anerkennen oder nicht

@Darksloan

Grundsätzlich liegt diese Entscheidung immer beim Lehrer,  denke ich mal. Allerdings sind Atteste doch in der Regel auch kostenlos, außer bei Fachärzten (zB HNO) und somit wäre es doch ganz einfach immer ein Attest vor zu legen. Ich musste auf der Arbeit (in der Berufsschule entsprechend auch) bislang immer ab dem 1. Krankheitstag ein Attest vorlegen. 

Ansonsten, frag einen Lehrer / eine Lehrerin mit der du gut klar kommst,  nach genaueren Infos über diesbezügliche Regelungen. schildere auch genauere Situationen, damit können Sie dir dann eher helfen. 

Nochmal zum rechtlichen: Ich glaub ein Attest ab dem 3. Krankheitstag gesetzlich vorgeschrieben, es sei denn, die Schulordnung / der (Arbeits-) Vertrag sagt etwas anderes. 

im Arbeitsrecht ist das, soweit ich weiß zumindest bei uns (Ö) so geregelt, dass im Voraus von der Personalabteilung bekannt gegeben wird, in welchen Fällen eine ärztliche Krankschreibung benötigt wird. ÜBLICH ist ab dem dritten Tag, aber der Arbeitgeber hat das RECHT, es ab dem ersten Tag zu verlangen. Das muss aber im Voraus bekannt sein, weil man natürlich nicht 3 Tage später zum Arzt gehen kann um sich rückwirkend krank oder gesund schreiben zu lassen. Das ist unzulässig! Manche Ärzte machen es, aber es ist unseriös.Daher am besten fragen, wie es gehandhabt wird, oder präventiv immer am Tag der Unpässlichkeit krank schreiben lassen. Manche Ärzte schreiben auch gleich die vermutliche Dauer zur Genesung hinein, was etwaig den zweiten Besuch erspart.Die Abendschule kann aus diesen Gründen auch keine ärztliche Bestätigung im Nachhinein anfordern.

Im Diskussionsfall würde ich an deiner Stelle aber von einer "Belehrung" dringend abraten, sondern eher empfehlen vorzuschlagen, dass du in Zukunft gerne immer sofort einen Schein bringst, dir dein Arzt aber leider im Nachhinein keine Krankheitsbestätigung gibt. Macht auch einen seriösen Eindruck, weil eigentlich DARF er das ja eben gar nicht.

Jedenfalls solltest du die von dir geäußerte Ansicht (dass man es für 2 Tage selber schreiben kann) aber irgendwo schriftlich gesehen und möglichst auch schriftlich aufliegen haben!!

Schule und Arbeitgeber können aber auch jederzeit die Regeln ändern und mitteilen, dass ab dem nächsten Mal IMMER eine Arztbestätigung vorgelegt werden muss (z.B. Häufigkeit, vermuteter Missbrauch, etc...)