Mit Handy in der Hand geblitzt?

4 Antworten

Hallo Andi,

du wirst das nicht abwenden können und genau darum heißt es ja neu auch nicht mehr "Handy" sondern

"Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise."

Viel zu oft wurde nämlich versucht, sich genau wie du es auch versuchen willst herauszureden.

Seit 19.10.2017 ist das ein A-Verstoß und wenn du noch in der Probzeit bist, dann wird diese auf vier Jahre verlängert und du muss ein Aufbauseminar absolvieren.

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_01_11_2017_Handy_usw_pdf.pdf;jsessionid=A0475EADDDFF571B7D9C45B93347E4EF.live21301?__blob=publicationFile&v=3

Ob man dir "mehrere Sachen" vorwerfen darf, kommt auf den Einzelfall an.

Im "Normalfall" wird das zwar als "in Tateinheit" gewertet, wobei aber dann auf jeden Fall der schwerere Verstoß geahndet wird und das ist das Handy.

Da kommt es auf die 10 oder 15 Euro für die 6 km/h auch nicht mehr wirklich an.

Viele Grüße

Michael

nur alleine in der Hand halten reicht - das ist auch ein elektronisches Gerät und die Strafe dafür ist erst vor kurzem erhöht worden, auf 100€ plus Punkt

ob das nun als A-Verstoss gewertet wird ....

19Michael69  18.12.2017, 16:02

... ja, es ist ein A-Verstoß.

Gruß Michael

auch ein iPod darfst du nicht in der Hand halten beim Auto fahren.

Natürlich dürfen sie dir auch mehrere Sachen vorwerfen, wieso denn wohl nicht?

Zahle die Strafe.

https://www.iphone-ticker.de/handy-am-steuer-stvo-novelle-sieht-bis-zu-200-euro-strafe-vor-116966/

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. […]