Mit Handy im Schoß geblitzt?

3 Antworten

Noch gibt es keine Fotoapparate, die in das Fahrzeug unterhalb der Scheiben fotografieren können. Da könntest du sogar ein Laptop liegen haben, sieht man das nicht. Wenn das Smartphone so lag, wie du es beschreibst, und du es nicht gerade angehoben oder hingelegt hast, hast du hier mit keinem Vorwurf zu rechnen.

Ganz allgemein ist es immer ratsam, sich ein Bild, welches von einem Verkehrsverstoß gemacht wurde, zeigen zu lassen. Oft erübrigen sich da schon Vorwürfe. Bis zur Ansichtnahme des Fotos würde ich nix zur Sache äußern.

war ungefähr 20kmh schnell in einer 50er Zone

Na, dann kann man dir ja gar nichts vorwerfen, wenn du sogar langsamer warst als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

Danke für deine Antwort :)

das kannst du auf dem schoß liegen haben bis du grün wirst,du darfst es nur nicht in der hand halten

Also ist das blitzerfoto sozusagen wertlos? Da ich weder zu schnell war, noch mein handy in der hand ist?

@myra987

wenn du nicht zu schnell warst,sehe ich keinen punkt für den du belangt werden könntest ^^

Ist egal ob ROT oder GRÜN man darf das HANDY nicht anfassen solang die Zündung vom Fahrzeug an ist Motor an oder aus egal .

@fuji415

Sie hat es aber nicht angefasst,sondern es lag in ihrem schoss! Zudem geht es bei der Frage in keinster Weise um den Umstand ob ne Ampel grün oder rot ist,sie hat auf das in ihrem schoss liegende Handy aufs Navi geguckt und wenn ich richtig informiert bin,gibt es keine Vorschriften darüber,wo man das Display des Navis anzubringen hat.wieso liest man sich die Fragen nicht erstmal durch bevor man antwortet?

@fuji415

Toll, hat nur mit der Situation nichts zu tun.

@wiki01

Egal,hauptsache die Quote stimmt:-D 1000 antworten im Monat gegeben,aber welcher Quatsch dadrin steht ist sekundär^^

§ 23 Abs. 1a Satz 1 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Theoretisch hälst du das Handy mit den Beinen fest. Du könntest es ja auch vor 2 min noch in der Hand haben können.

Wenn du jetzt Pech hast und es kommt ein Bussgeldbescheid, dann wirds ärgerlich:

(nur Handy)
- 100€ Bussgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Probezeitverlängerung um zwei Jahre
- Aufbauseminar

Danke für deine ausführliche antwort. Da muss ich mal ganz dumm fragen, die haben doch keinen beweis, dass ich mein handy im schoss hatte? Das ist ja dann nur spekulation, oder?

@myra987

Naja, je nachdem wie der Blitzer stand kann es sein das es auf dem Foto zu sehen ist.

Sollte das nicht der Fall sein, kann es aber auch sein dass der Polizist das gesehen hat und du trotzdem dafür zahlen darfst.

Theoretisch hälst du das Handy mit den Beinen fest.

Ja, und weiter? Es gibt kein Festhalten mit den Beinen, zumindest kein verbotenes.

@wiki01

Laut StVO heißt es nur "gehalten". Ob mit den Händen, mit dem Mund oder mit den Beinen ist nicht näher definiert. Somit gehe ich davon aus, das ein "gehalten" im Sinne von "mit dem Körper festgehalten" gemeint ist.