Kann man verurteilt werden wegen dem Tacho im Video?

6 Antworten

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Prinzipiell wurden inzwischen schon öfters Videoaufnahmen durch Dash- oder Actioncams vor Gericht als Beweis zugelassen. Um ein youtube-Video verwenden zu können, müsste neben dem Fahrer aber auch Tatort und Tatzeitpunkt festgestellt werden können. Der Tatort ist erforderlich, um die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie die zuständige Bußgeldstellle festzustellen und Tatzeitpunkt, weil die Ordnungswidrigkeit überhöhte Geschwindigkeit nach 3 Monaten verjährt ist.

Da seit einiger Zeit der § 315d StGB in Kraft ist, ja, kann durchaus passieren, bei Straftaten ermittelt der Staatsanwalt bei öffentlichem Interesse. Das sehe ich sogar als gegeben, weil die Gefahr besteht, das der Täter zum Nachahmen animiert. Ob dann auch tatsächlich der Fahrer ermittelt werden kann, das steht auf einem anderen Blatt, hat aber für die Ermittlungsansätze erst mal keine Bedeutung.

Videos im Netz sind mit Vorsicht "zu genießen". Es kann alles Fake sein, die haben keine Beweiskraft.

Bezüglich des Tachos könnten Gutachter das Tempo anhand des Videos annähernd feststellen.

Allerding weiß ich nicht ob sowas schon mal vorkam oder zur Anwendung kommen würde.

Die Antwort bezieht sich nur auf die Geschwindigkeit