Mit einem Packet Polenböller erwischt worden was nun?

5 Antworten

Falls es wirklich Polenböller waren, dann ist das eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Als Jugendlicher kann man aber in der Regel von Sozialstunden ausgehen.

Falls es D-Böller waren, ist keine Strafe zu erwarten. Wenn er sich nicht mit der Vernichtung der Böller einverstanden erklärt hat, können die Eltern die Böller wieder bei der Polizei abholen.

Du widersprichst dir erst ein ganzes Paket (ist damit ne VE gemeint?) dann ist es plötzlich ein (legal) Paket (Schinken?) D-Böller.

Das mit bis zu 50k ist ja auch richtig so wenn es sich wirklich um Illegale Böller handelt entscheidet ein Richter über das Strafmaß wobei auch bei kleinen Mengen mit Strafen um 1000 € zu rechnen ist (eine ganze VE ist keine kleine Menge).

Ä ja D-Böller auch nicht ganz legal da er 17 ist aber keine große Sache da die Böller an sich legal sind

Hä wieso haben die den erwischt mit D-Böllern die sind doch legal naja nicht in diesem Alter aber die sind doch legal. Er kann hoffen das die Anklage fallen gelassen wird sonst höchstwahrscheinlich Geldstrafe und Sozialstunden

das, wozu ihn der richter verdonnert.

kp, was es für verstoss gegen das sprengstoffgesetz gibt. in der schweiz würde er vermutlich für drei, vier monate tagsüber bunkeranlagen ausfegen und nachts in einem gitterbettchen schlafen...

Okok, du bist wohl neu hier kann das sein? Ich erkläre es dir mal. Man stellt eine Frage und jemand anderes gibt eine Sinnvolle Antwort. Wir sind hier nicht bei Facebook wo man einfach kommentiert auch wenn man keine Ahnung hat.

Nicht sehr glaubhaft die Geschichte....es heißt "Paket" und "Widerstand" und "irgendwie" und ......

Und wegen den Rechtschreibfehler ist es jetzt nicht glaubwürdig? Also ist die halbe Seite nicht glaubwürdig?

Deine Grammatik lässt auch zu wünschen übrig. Bei einer Aufzählung schreibt man nicht immer " und....und....und....und...

@xxfireboxingxx

Da kann man über streiten, ist aber immer noch besser als solche elementaren Rechtschreibfehler.