Mit dem Roller auf einer Ölspur ausgerutscht. Wer ist schuld?

5 Antworten

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eher die nächste Abfahrt; was hat da eine Spedition mit dem Öl zu tun? Hat da ein LKW Öl verloren; damit ist dieser in der Haftung - wundert mich aber dass man noch das Kennzeichen weiß.

eigentlich reicht es rechts ran fahren Bus vorbei und weiter geht die Tour

Ich bin nur ran gefahren. Die "Auffahrt" war in diesem Fall ein Teil des Fußweges also kein Privatgrundstück. Alles war voller Öl und kein zugehöriges Fahrzeug in Sicht. Nun ist meine Überlegung, dass das dazugehörige Grundstück (Spedition) für die Gehwegreinigung verantwortlich ist. Also wie im Winter mit Schneeschüppen. In dem Falle ist ja auch der Grundstückshalter verantwortlich

@JensJacobs

in erster Linie zunächst der Verursacher; ob das die besagte Spedition ist bleibt zunächst Spekulation. Mal so einfach die Spedition schadensersatzpflichtig machen ...

@peterobm

Klar die Spedition schadensersatzpflichtig machen, sofern ich kann. Einer der Arbeiter sagte mir, dass das da schon seit Tagen ist und wenn die keinen Bock haben das weg zu machen...naja dann sehe ich da meinen Fehler nicht wirklich. 
Im Winter muss ich ja schließlich auch dran glauben, sofern sich jemand vor meinem Haus hin legt weil ich zu faul zum Schippen war! ;-)

Melde es Deiner Versicherung, Aktenzeichen Polizei angeben und den Sachverhalt präzise schildern!

Deine Versicherung prüft dann und wird dann schon entsprechende Ansprüche geltend machen!

Ansonsten bleibt Dir kein anderer Weg als einen Anwalt einzuschalten!

Ganz eindeutig: Du bist selbst schuld. Du musst deine Fahrweise den gegebenen Verhältnissen anpassen.

Mir ist aber natürlich bekannt, dass kein Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall die eigene Schuld zugibt.

Neben der Betrachtung als Pflichtverstoß erfüllt das Aufbringen einer Ölspur auf die Straße aber auch die Qualifikation als Verkehrsunfall. Nach der gängigen Definition liegt ein solcher vor, wenn die Ursache der Ölspur einen  Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren hat und zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sachschaden führt.

Diese Definition ist genau deswegen erfüllt, weil die Gefahr nicht ungewöhnlich ist, dass Kraftfahrzeuge infolge technischer Defekte während ihrer Fahrt Öl verlieren. Der Verursacher muss dann den nicht gänzlich belanglosen Sachschaden, nämlich die Verunreinigung der Fahrbahn, ersetzen. Die Wertgrenze für die Belanglosigkeit eines Schadens rangiert derzeit bei ca. 50 Euro und dürfte bei nahezu jeder Ölspur überschritten sein.

Die Ersatzpflicht für eine Beseitigung einer Ölspur ist nach der Haftungsnorm des § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) also nicht anders zu beurteilen als für das Ausbeulen eines Fahrzeugkotflügels. Für beide Fälle trifft den Fahrzeughalter die Pflicht zur Leistung von Schadensersatz, weil der Schaden am Eigentum des Anderen beim Betrieb des Kraftfahrzeuges entstanden ist.

Ich verstehe das so, dass du bei der Spedition in die Einfahrt gefahren bist, um einem Bus Platz zu machen. Dann würde ich behaupten, dass es dein persönliches Pech ist, auf fremden Grundstücken hast du mit deinem Fahrzeug nichts zu suchen.

Ich bin nur ran gefahren. Die "Auffahrt" war in diesem Fall ein Teil des Fußweges also kein Privatgrundstück. Alles war voller Öl und kein zugehöriges Fahrzeug in Sicht. Nun ist meine Überlegung, dass das dazugehörige Grundstück (Spedition) für die Gehwegreinigung verantwortlich ist. Also wie im Winter mit Schneeschüppen. In dem Falle ist ja auch der Grundstückshalter verantwortlich


Auffahrt? Spedition? Linienbus?

Mag sein das für dich alles klar ist, leider ist mir die Situation nicht klar.

Generell: Du musst so fahren das du bei Gefahren anhalten kannst. Öl ist heimtückisch, kann aber immer wieder auftreten.

Ich bin nur ran gefahren. Die "Auffahrt" war in diesem Fall ein Teil des Fußweges also kein Privatgrundstück. Alles war voller Öl und kein zugehöriges Fahrzeug in Sicht. Nun ist meine Überlegung, dass das dazugehörige Grundstück (Spedition) für die Gehwegreinigung verantwortlich ist. Also wie im Winter mit Schneeschüppen. In dem Falle ist ja auch der Grundstückshalter verantwortlich