Kleiner Unfall bei Tankstelle wegen Ölfleck. Welche Rechte?

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Die erste Anspruchsgrundlage, die mir einfällt, ist § 823 BGB: " Wer vorsätzlich/fahrlässig (...) das Eigentum eines anderen wiederrechtlich verletzt hat, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Seitens des Tankstellenbetreibers ist die Fahrlässigkeit evtl. gegeben, die Wiederrechtlichkeit halte ich allerdings für ziemlich schwammig.

In Betracht kommt jedoch auch § 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichverletzung. Grundlage hierfür ist ein Schuldverhältnis (Vertrag), aus dem gewisse Pflichten hervorgehen:

Dafür müsstest du mit dem Tankstellenbetreiber einen Vertrag geschlossen haben (+); Das Einfüllen des Benzins in den Tank stellt bereits den Vertragsschluss dar.

Darüber hinaus darf erwartet werden, das alle Vorgänge, um zu tanken, von einem solchen Vertrag abgedeckt sein sollten. Auch die Sicherheit an der Tankstelle gehört daher zu den Pflichten des Betreibers.

Evtl. hat die Tanke AGB, die eine solche Haftung ausschließen. Diese müssen aber nicht immer gesetzeskonform sein.

Du hast also möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 280 BGB.

Liebe Grüße und viel Erfolg :)

Konnten Sie als Autofahrer durch vorausschauendes Fahren eine Kollision

mit einem anderen Fahrzeug nicht mehr vermeiden oder sind Sie wegen der

Ölspur in die Leitplanke gefahren und Ihnen ist jemand reingerauscht,

stellt sich die Frage:

Wer muss nun für die Instandsetzungskosten und vielleicht sogar ein Schmerzensgeld aufkommen?

Der Verursacher der Ölspur oder der Unfallfahrer?

Die Gerichte sind sich weitgehend darüber einig, dass derjenige Autofahrer, auf den die Verunreinigung der Straße zurückzuführen ist, für den Unfall wegen der Ölspur haftet. Damit ist der Fahrer des Unfallwagens jedoch prinzipiell nicht aus dem Schneider, denn:

Entscheidend sind auch die weiteren Umstände, die zu einem Unfall dieser Art führen. Der Versicherung des ölverlierenden Fahrzeugs können die kompletten Kosten nicht zugeschoben werden, wenn Sie selbst nicht die Regeln der Straßenverkehrsordnung berücksichtigten und zum Beispiel zu schnell fuhren.
Hätten Sie bei einem angemessenen Tempo daher die Ölspur erkennen,
dementsprechend ausweichen und den Unfall wegen der Ölspur verhindern
können, ist die Zuweisung einer Teilschuld möglich (Urteil Oberlandesgericht Koblenz, Az. 12 U 1095/12).

https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-wegen-oelspur/

So einfach wird das bei dir nicht werden.

Du musst schon den Verursacher haben oder ermitteln.

Der Betreiber der Tankstelle muss nicht jedesmal nach einem Tankvorgan schauen, ob dort nun ein Ölfleck oder Kraftstoff liegt.

Du hättest sogar damit rechnen müssen, das dort Ölflecke oder Kraftstoffflecken zu finden sind.

Wenn du nun Schadenersatz beanspruchen willst, solltest du das über einen Amwalt regeln lassen, aber Garantie gibt der dir auch keine, das du den dann auch zugesprochen bekommst.

Zumindest wird dir evtl. eine Teilschuld zugerechnet werden, da du mit solchen Flecken an einer Tankstelle zu rechnen hast.

Hallo.

Ich glaube kaum das du da was rausbekommst § 1  Wer im Str. usw. 
Muss, es so in der Gewalt haben, das kein Unfall passieren kann/darf. (frei aus dem Gedächtnis.)

Außerdem Privatgelände.  AGB. Durchgelesen.?