Mit dem Mofa angehalten zu werden?

6 Antworten

  1. Fahren ohne die betreffende Fahrerlaubnis, das ist eine Straftat, welche mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann! Bei Jugendlichen eher erst mal "nur" 20-50 Sozialstunden.
  2. Führerscheinsperre gibt es beim 1. mal wahrscheinlich noch nicht.
  3. Aber 2 Punkte in Flensburg sind so gut wie sicher.
  4. Strafe durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn du daran was verändert hast.
  5. Fahrzeug kann zur Überprüfung eingezogen werden - Kosten trägst du. Möglicherweise kann ein stark getuntes Fahrzeug sogar verschrottet werden.
  6. Und wenn du mit dem getunten Fahrzeug bzw. ohne betreffende Fahrerlaubnis, einen Unfall verschuldest, kann und wird deine Versicherung Regress fordern, bis zu 5.000 € (7.500 €) sind in diesem Fall möglich. Ganz ohne Versicherung zu fahren wäre übrigens auch eine Straftat (welche auch noch zusätzliche 2 Punkte bringt) und dich im Falle eines Unfalls ggf. bis an dein Lebensende ruinieren kann. Ob dich danach noch eine Versicherung nimmt, steht so oder so auf einem ganz anderen Blatt...
  7. Wenn du danach immer noch meinst, schneller als erlaubt fahren zu müssen gibts mit Sicherheit eine Führerscheinsperre (ab 6 Monate bis 5 Jahre - oder für immer - die Fixen "bis 21 Jahre" aber sind ein Märchen), jedesmal 2 weitere Punkte und irgendwann dann auch mal Arrest und/oder du musst vor deinem ersten Führerschein zur MPU.

Lohnt sich wohl nicht wirklich. Also besser erst mal 1-2 Jahre durch die Lande tuckern und während der Fahrt ggf. Blümchen flücken^^, dafür sich  aber später seinen Traum erfüllen oder, im schlimmsten Fall (von Schnabeltasse & Co. mal abgesehen), bis an dein Lebensende max. nur noch Fahrrad fahren zur dürfen. ;)

Du kanst froh sein wen du Überhaupt noch einen Schein Machen darfst wen du dich so unverantwortlich benimmst dan kann die das auch auf Lebzeiten verboten werden.Außerdem riskirst du dein Leben den die Bremsen sind für das tempo nicht ausreichend.Außerdem kann die polizei dein Mofa sofort einkassieren da es nicht mehr den Tüv bedingungen Entspricht. Wen du schneller Fahren wilst nim ein Fahrad aber auch da gelten die Verkesbestimmungen.

Wenn du mit 50 oder so erwischt wirst, warscheinlich erst beim zweiten mal aber bei 85 kannst du dir sicher sein dass du den frührerschein erst mit 21 machen darfst und den großen motorrad darft sowiso erst mit 24 machen, ausser du hattest davor den A2 dann kannst ihn schon mit 20 machen

Fahren ohne Fahrerlaubnis, führen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs... in meiner Jugend war die übliche Strafe: Roller wird eingezogen, um vom Tüv ein Gutachten erstellen zu lassen. Vom Tüv hast du dann eine Kiste Einzelteile (ja, die waren gründlich!) zurückbekommen.

Sie es positiv. Mit 22 glaub ich war das, darfst du alle Motorräder fahren. Klasse A :-)
Also fängst mit 21,5 Jahren an oder noch früher dann hast ihb gleich