Bin zu schnell gefahren mit einen Mofa Führerschein.

5 Antworten

Da hätten wir gleich eine ganze Reihe von Delikten:

  • Inbetriebnahme eines Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis. Ordnungswidrigkeit. Kostet 50€, mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit 90€ und 1 Punkt. Wird evtl. sogar fallengelassen, da die Straftaten überwiegen.

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis. Straftat nach StVG §21.

  • Falls das Fahrzeug nicht versichert war: Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz. Straftat nach PflVersG §6.

  • Kennzeichenmissbrauch durch Anbringung eines fremden Kennzeichen. Straftat nach StVG §22.

Du bist 45 Jahre alt, daher erfolgt eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht. Das genaue Strafmaß teilt dir dann der Richter mit.

So als grobe Abschätzung gehe ich mal von einer hohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Kommt natürlich auch darauf an, was Du sonst noch "auf dem Kerbholz" hast.

Ich empfehle dringend den Gang zum Anwalt!

Pipsi2030  05.09.2018, 22:52

Hahaha wem willst du veraschen ?

clemensw  06.09.2018, 07:06
@Pipsi2030

1. Niemand

2. Die Frage ist 4 Jahre alt.

3. Der Roller wurde nicht grundlos beschlagnahmt. Das Gutachten allein hat die Fragestellerin ca. 300-500€ gekostet.

4. Beachte auch das Alter: Mit 45 ist es kein jugendlicher Leichtsinn mehr, sondern eindeutig Vorsatz.

5. Und daher zitiere ich Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F..... halten.

Wenn du nur von vorne geblitzt worden bist, dann vermutlich gar nix. Denn es wird schwer sein, dich ausfindig zu machen, sofern du nicht gerade ein super auffälliges Unikat fährst. Und du als Fahrer bist mit Helm auch schwer als solcher zu identifizieren.

Ansonsten wäre es eine Straftat und die Geschwindigkeit in dem Moment dein kleineres Problem. Das größere wäre unter anderem eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Siraaa  15.02.2015, 18:35

Sorry, ich hab das angehalten überlesen.

In dem Fall u.a. Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Führt bei Jugendlichen meist zu Sozialstunden. Eine Sperre für den späteren Erwerb der Fahrerlaubnis ist zumindest beim ersten Mal unüblich.

  1. fahren ohne fahrerlaubnis
  2. fahren ohne betriebsgenehmigung
  3. straßenverkehrsgefährdung
  4. führerscheinsperre
cat64k  15.02.2015, 18:33

wie kommst du auf straßenverkehrsgefährdung?

akino47  15.02.2015, 18:35
@cat64k

wer mit einem fahrzeug, das nicht über die nötige technik (bremsen, fahrwerk) für derartige geschwindigkeit verfügt, gefährdet sich und andere

hanneshutmacher  15.02.2015, 18:40
@akino47

Die Tatsache, dass du keinen Führerschein hast und ein Fahrzeug bewegst, was du nicht gelernt hast ist schon eine Gefährdung.

hanneshutmacher  15.02.2015, 18:34

Aber wie wir das ja kennen geht das wieder mit einer kleinen Geldstrafe ab, die Mami/Daddy bezahlt. Schade, denn so lernen die nichts.

hanneshutmacher  15.02.2015, 18:34

Aber wie wir das ja kennen geht das wieder mit einer kleinen Geldstrafe ab, die Mami/Daddy bezahlt. Schade, denn so lernen die nichts.

LucyGeisel 
Fragesteller
 15.02.2015, 18:36
@hanneshutmacher

Ich bin 45 Jahre alt und habe einen Mofa Führerschein.

hanneshutmacher  15.02.2015, 18:38
@LucyGeisel

Das macht die ganze Sache noch viel schlimmer!!!

Tronje2  15.02.2015, 18:50

Ergänzung:

  1. Fahren ohne Versicherungsschutz

  2. Kennzeichenmissbrauch, wenn das Vers.-Kennzeichen von dem einen auf den anderen Roller umgeschraubt wurde.

Der Roller muss zurück gebaut und vom TÜV (EBE, teuer) neu abgenommen werden.

Ich schätze, je nach sozialer Stellung, 30-60 Tagessätze, Gerichts- und Anwaltskosten, eventuell Nachschulung. Ich hoffe er hat sich nicht geäussert.

Eichbaum1963  15.02.2015, 19:36
@Tronje2

Fahren ohne Versicherungsschutz

Wenn ein gültiges VS-Kennzeichen vorhanden ist, liegt kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.

Dass die VS im Falle eines Unfalls aber in Regress gehen kann, steht auf einem anderen Blatt. ;)

ZuumZuum  15.02.2015, 18:54
  1. Kennzeichenmißbrauch

Hoffentlich beschlagnahmt man dir den Roller und du bekommst ein paar Sozialstunden aufgebrummt. Das war fahren ohne Führerschein! Dazu wahrscheinlich eine erloschene BE und Gefährdung anderer Mitmenschen.

LucyGeisel 
Fragesteller
 15.02.2015, 18:35

Der Roller wurde beschlagnahmt.

hanneshutmacher  15.02.2015, 18:37
@LucyGeisel

Richtig so! Und ab jetzt denkst du nach bevor du was machst.

Geld strafe wenn du glück hast