Begleitetes Fahren in Österreich gültig?

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BF17 wird auch in Österreich anerkannt, Du kannst also in jedem Fall mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Ich kann mir aber nicht vorstellen das Du in Österreich nach dem Modell L17 ohne Begleitperson fahren darfst, selbst dann nicht wenn Du 3000km Praxis nachweisen könntest.

Begleitetes Fahren ist im Ausland nicht gestattet.[7] Lediglich in Österreich wird die Prüfbescheinigung des deutschen BF17 anerkannt.[8] Umgekehrt ist in Deutschland der österreichische L-17 Führerschein nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig.[9] (Wiki)

Das geht auch schon aus der Frage hervor.

Danke.

*Seit 1.7.2012 wieder anerkannt: Mit Gültigkeit vom 1. Juli 2012 wurde die Rechtslage geändert. Nunmehr gilt bis auf Weiteres Folgendes:

Besitzer einer österreichischen Lenkberechtigung für die Klasse B, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in Deutschland wieder Kraftfahrzeuge (PKW) lenken.*

http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1368902%2C%2C

Heisst das, dass ich mit dem L17 Führerschein aus Österreich hier in Deutschland auch mit 17 ohne Begleitperson fahren darf, oder muss da ab der Grenze jemand mitdrinnensitzen?

Sperrbezirk. Du wirst Dich so oder so den Oesterreichischen Gesetzen anpassen müssen. Der jetzige Führerschein gilt für Deinem Wohnort. Wechselst Du Dein Domizil, musst Du einen neuen Führerschein beantragen es sei denn, der jetzige kannst Du auf die neue Niederlassung umschreiben. Die Fahrzeugkontrolle, oder wie das Amt auch heissen mag, wird Dich informieren.

eigentlich dürfte er nur in Deutschland gültig sein, aber frag einfach bei der Behörde in Ö nach - evtl bekommst du mit viel Glück eine Sondergenehmigung ;)

Mit BF 17 darfst Du nur in Deutschland fahren. Auch wenn es in Österreich ein eigenes Modell gibt, wird das leider in nicht in AT oder umgekehrt für Össos in De anerkannt, ohne Begleiter zu fahren. Mit BEgleiter dürftest Du fahren..

Da ist es egal, wie weit Du gefahren bist vorher. Es gilt NICHT. Und eine 3000km Regelung gibt es auch nicht. Da bist Du leider falsch informiert worden.

Einzige Ausnahme, dass Du einen Kartenschein mit den Klassen S, M und L erhalten kannst mit 17, der auch international gilt ohne Einschränkungen. Die Begleitung ist nur für B und BE erforderlich.

UNd ebenfalls wichtig ist dann noch:

"Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson oder Sonderbescheinigung erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Oft fällt das Bußgeld jedoch höher aus, da beim Fahren ohne Begleitperson in der Regel von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen ist.

Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Eine besondere Sperrfrist nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nicht vorgesehen.

Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro belegt (siehe auch Fahren ohne Führerschein)." (Wikipedia-Seite)

Irrtum.

BF17 wird auch in Österreich anerkannt so wie L17 in Deutschland.

Und was haben denn die Folgen bei einem Verstoß gegen die Auflagen von BF17 mit der Frage zu tun?

@Crack

Also dürfte ich mit L17 auch in Deutschland alleine fahren?

Das hab ich mich auch gefragt, immerhin informiere ich mich ja gerade um dann später unbewusst keine Straftaten zu begehen.