Mit 29 zweite Ausbildung machen?

4 Antworten

Hi,

im Prinzip sind mehrere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen - inwiefern Du bei den einzelnen Möglichkeiten anspruchsberechtigt bist, solltest Du bei den zuständigen Stellen erfragen.

Denkbar sind z.B.

Rein von der staatlichen Unterstützung abgesehen, sollte man eine Möglichkeit nicht außer Acht lassen: selbst etwas tun.

Es steht dir frei, dir einen Nebenjob zu suchen und damit nochmal ein paar hundert Euro "rauszuschlagen".

Das mag zwar zusätzliche Arbeit sein, es ist aber zugleich auch zusätzliches Geld, dass sicher reinkommt.

Du bist Einzelhandelskaufmann? Frag doch einfach nach einer Beschäftigung in Supermärkten und Läden in deiner Nähe. Du bist schon RS? Frag doch einfach bei Leistungserbringern im Rettungsdienst in deiner Nähe nach, ob Du als Aushilfe oder Ehrenamtlicher tätig sein kannst.

Die Herausforderung ist allerdings, dass ich mir ohne finanzielle Unterstützung mit einem Auszubildendengehalt meine Lebenshaltungskosten nicht leisten kann.

Mal aus eigener Erfahrung

Ich war auch als RettSan im Hauptamt tätig, bevor ich in die Ausbildung gestartet bin. Zu dem Zeitpunkt hatte ich eine eigene Mietwohnung, ein eigenes Auto und war auch sonst finanziell unabhängig.

An "Unterstützung" gab es nur Kindergeld und Halbwaisenrente - ansonsten evtl. noch ein oder zwei bezahlte Zusatzdienste in unserer Rettungsdienst-GmbH im Monat.

Und es ging (wobei das Ausbildungsgehalt sogar noch niedriger war als jetzt). Es ging sogar sehr gut - neben den Lebenshaltungskosten konnte ich es mir sogar problemlos erlauben, jeden Monat Geld beiseite zu legen bzw. zu investieren. Ersteres hätte rechnerisch auch ohne die staatlichen Zuwendungen funktioniert, letzteres wäre entsprechend knapp ausgefallen.

Unmöglich ist es also nicht - da ist die Frage: was sind die eigenen Ansprüche?

LG

Was würdest du denn an Brutto und Netto verdienen und was musst du für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

In einer Zweitausbildung sieht es mit BAB - in einer dualen Ausbildung nicht gut aus, weil im Regelfall nur eine Erstausbildung gefördert würde, ganz abgesehen davon, dass ich denke das es sich bei der Ausbildung um eine schulische handeln würde, kann mich aber auch irren und dann käme nur Bafög - in Betracht und dann würde sich im Regelfall auch ALG - 2 als Aufstockung ausschließen.

Dann käme nur noch Wohngeld in Betracht, dazu müsstest du aber Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und ein Mindesteinkommen von 80 % deines SGB - ll Bedarfs erzielen, deshalb auch die Frage nach der Vergütung und der Warmmiete

Einem Single würde ab 2021 dann min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zustehen + die angemessenen KDU - für das Wohngeld bräuchtest du dann min. 80 % davon, könntest du ja ggf. auch mit Hilfe eines Nebenjobs erreichen.

Die Herausforderung ist allerdings, dass ich mir ohne finanzielle Unterstützung mit einem Auszubildendengehalt meine Lebenshaltungskosten nicht leisten kann.

Eine mathematische Gleichung mit zwei Variablen. Du kannst beide verändern:

  • Du kannst dir was dazu verdienen - sowohl im Rettungsdienst als auch im Einzelhandel sollte es kein Problem sein, einen 450€-Job zu bekommen.
  • Du kannst deine Lebenshaltungskosten reduzieren. Dann wird's für die drei Jahre eben ein WG-Zimmer, na und? Tut anderen auch nicht weh.

Es gibt beides - Arbeitslosengeld 2 und Wohngeld. Allerdings schließen sich diese Leistungsarten gegenseitig aus - d.b. man kann immer nur eines bekommen: entweder ALG 2 oder Wohngeld.

Du solltest mal diverse ALG 2 - und Wohngeldrechner mit Deinen Daten füttern und dann sehen, was dabei herauskommt.

Alternativ fallen mir noch BAföG und BAB (Bundesausbildungsbeihilfe) ein. Ich weiß aber nicht, inwieweit Du da anspruchsberechtigt bist. Google wird Dir mehr verraten :)

Zum ALG 2 noch: um dieses bekommen zu können, muß man grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was bei einer 5-jährigen Ausbildung wohl nicht der Fall ist.

Du müßtest ggf. mit dem Jobcenter abklären, inwieweit da Anspruch für Dich besteht. Ich würde Dir eine entsprechende papierschriftliche Amfrage an das für Dich dann zuständige Jobcenter vorschlagen.