mit 1g Marihuana erwischt worden und Vorladung bei der Polizei - Soll ich dieser nachgehen oder nicht?
Hallo liebe Community habe ein kleines Problem..
Wurde vor kurzem von der Polizei mit ca. 1g Marihuana erwischt. Zur Info ich bin 18 Jahre, wohne in Thüringen und bin vorher nie polizeilich in Erscheinung getreten. Marihuana rauche ich nur sehr selten bzw. in letzter Zeit gar nicht mehr.
Nun kam eine Vorladung wegen §29(1) Besitz von Cannabis einschließlich Zubereitungen. Soll ich dieser nachgehen um mich versuchen zu entlasten ("ich noch nie vorher gekifft, ich werde es nie wieder anrühren" etc.) oder soll ich der Vorladung eher nicht nachgehen um mich nicht weiter reinzureiten.. Ich sehe relativ unschuldig und lieb aus und kann gut reden :D
Und wie sieht das aus mit Schule und Führerschein aus bin nämlich 12. Klasse und mache gerade meinen Führerschein (noch keine Prüfung daher auch keine Probezeit).
Vielen Dank :) Achja und bitte keine Kommentare im Sinne von "das hast du verdient jetzt stehe dazu", das weiß ich nämlich selber. Würde nur gern wissen wie ich da jetzt möglichst ohne großartige Konsequenzen rauskomme. :/
6 Antworten
Was denkst Du passiert, wenn Du der Vorladung nicht nachkommst?
Meinst Du, die Behörde sagt sich dann: "Ach, wenn er nicht kommt, dann war es sicher harmlos, denn schließlich darf sich jeder aussuchen, ob er einer Vorladung nachkommt oder nicht!"?
ODER machst Du die Angelegenheit evtl. noch schlimmer?
Ist doch Lachs ob er hingeht. Er kommt aus Thüringen, da wird das Verfahren sowieso nicht eingestellt. Die Polizei will nur das er sich selbst belastet. Also geht er besser nicht hin...
normal rät man jedem ab, dahin zu gehen
es soll sich da gar niemand entlasten, dafür ist das nicht gedacht
das ist dazu gedacht, dass du dich und am besten noch weitere menschen, belastest
aber wenn man voll auf der höhe ist, genau weiß, was man sagen kann und was nicht, kann man schon dahin
aber entlasten sollst du dich da nicht
die konsequenzen sind, besitz von 1g gras
und ob es das erste mal war oder was du auch redest, es bleibt besitz von 1g gras
es kann höchstens sein, dass du noch mehr zugibst
wie soll es weniger werden?
naja in thüringen wird von fall zu fall entschieden unabhängig von der menge (soweit ich weiß) deshalb dachte ich wenn ich mich einsichtig zeige schon was helfen könnte..
Da passiert gar nichts, weil die Menge viel zu gering ist und sowieso unter Eigenbedarf zählt, die Vorladung ist zwangsläufig, da die Polizei erstmal jeder Straftat nachgehen muss. Geh hin und sag: "Du warst neugierig und wolltest es mal ausprobieren".
So sollte es sein, laut Gesetz. Die Realität sieht aber anders aus. Insbesonders in der Gegend, wo der Fragesteller herkommt.
Zur Vorladung solltest Du hingehen und auf Mitleid machen.
Echt entlasten kannst Du Dich ja nicht, da anscheinend der Tatbestand klar ist. Aber bei 1g und nur Eigenkonsum machen sie wohl nichts daraus außer einer Verwarnung.
Aber Du solltest Dir im Klaren sein, daß sie Dich fragen werden vom wem Du es hast. Darauf mußt Du vorbereitet sein.
Ich denke, die wollen prüfen, ob Du ggf. handelst und Dir einen Warnschuß abgeben.
Du musst bei dieser Vorladung nicht nicht kommen. Die wollen nur das du dich noch etwas tiefer in die Scheisl*se reitest. Erst wenn die Staatsanwaltschaft dich vorlädt muss du erscheinen. Bleib cool, mach einen auf reumütig dann geht es glimpflich für dich aus. Ich weiß es ist albern, aber besonders in Thüringen machst du besser auf armes Würstchen. Ist alles sehr repressiv. Wieso eigentlich Zubereitung und was denkst du ist damit gemeint?
Du musst nicht absagen. Die Teilnahme an der Polizei Vorladung ist freiwillig.
danke dir.. absolut keine ahnung.. war lediglich 1g in tütchen weder grinder noch longpapes oder so dabei..
also wäre es deiner meinung nach am besten einfach den termin abzusagen und auf brief von gericht zu warten?