Vorladung wegen Besitz, Erwerb von Betäubungsmitteln?

5 Antworten

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Zuerst einmal: Ruhe bewahren.

Vermutlich (!) hat irgendein Idiot, der wegen eines Ladendiebstahls oder einer anderen Banalität eine Vorladung bekam, bei der Polizei irgendeinen Kram erzählt, weil er sich a) wichtig machen, b) von sich ablenken wollte oder c) auf eine Strafminderung hofft und deinen Namen mal irgendwoher von vor vier Jahren noch kannte. So was kommt vor und ja, solche Akten hatte ich schon in der Hand.

Zu einer polizeilichen Vorladung muss man nicht hin und sollte es auch nicht tun (weil die Hauptbeweismittel Aussagen sind, weil sich kaum jemand derart gut im Griff hat, nicht spontan etwas zu sagen, was falsch interpretiert werden kann, und weil das genau das ist, was ein Strafrechtler sagen würde).

Billiger wird es, wenn du das Ding irgendwo ablegst und schaust, ob noch was kommt (ob, weil ca 80 Prozent aller Ermittlungsverfahren eingestellt werden). Dann, ob bei Strafbefehl oder Anklageschrift, ist der Weg zum Anwalt ein sehr sinnvoller. Nach dem kannst du aber jetzt schon mal schauen, das schadet nicht.

Du kannst auch jetzt schon einen aufsuchen, aber im prinzip kann der vor weiteren rechtlichen Schritten auch nichts tun.

Gut wäre jemand, der mit dem BtmG Erfahrung hat. Gute Hinweise auf erfahrene Anwälte findest du auf diesem Weg: http://www.gruene-hilfe.de/2009/03/09/woher-bekomme-ich-einen-anwalt/

Viel Erfolg.

Gerberecht  29.08.2016, 13:41

Nachtrag: Der Führerschein steht bei solchen Fällen nämlich schon zur Disposition, daher - falls es so weit kommt - keinen Wald-und-Wiesen-Anwalt nehmen, sondern jemanden mit Erfahrung.

Schimmelbr0t 
Fragesteller
 29.08.2016, 13:44

Danke das ist sehr Hilfreich! Muss ich da wirklich nicht hin? Muss ich da Absagen oder einfach nicht hingehen? 

Gerberecht  29.08.2016, 13:49
@Schimmelbr0t

Wenn es eine polizeiliche Vorladung ist, dann nicht (irgendwo steht da auch sinngemäß: wenn sie eine *staatsanwaltschaftliche* Vorladung bekommen, müssen sie hin und können sonst vorgeführt werden, sie tricksen halt gern :)).

Da geht man dann einfach nicht hin. Die haben Übung darin und in den Vernehmungsformularen sogar ein Kästchen für "Beschuldigter ist nicht erschienen" (na gut, hier jedenfalls). Sie gehen dann einfach davon aus, dass du als Beschuldigter die Aussage verweigerst, was ja auch dein gutes Recht ist.

Für eventuelle weitere juristische Schritte ist es aber wirklich sinnvoll, schon mal die Adresse von ein, zwei Anwälten in der Region zu haben.

Wenn Du Dir ganz sicher bist, nichts konsumiert, besessen oder gehandelt zu haben würde ich mal freundlich (und ich meine freundlich!) nachfragen, wie sie auf die Idee kommen. Bevor Du Dich äußerst hast du nämlich das Recht, zu erfahren, was genau Dir vorgeworfen wird. Mit Datum und Uhrzeit. Vielleicht hat jemand, der erwischt wurde, keinen Ausweis dabei gehabt und Deinen Namen angegeben. Wenn Du das schnell klärst, kann sich der Beamte noch dran erinnern, wie der Typ ausgesehen hat. Außerdem kriegst Du vielleicht noch zusammen, wo Du da tatsächlich warst.

Aber noch eines und das sage ich Dir als blonde, blauäugige ältere Frau: Wenn Du irgendwie nach Migrationshintergrund aussiehst oder einen Namen trägst, der auf sowas hinweist, mache nichts, aber auch gar nichts ohne einen fachkundigen Anwalt. Ich habe im Bekanntenkreis meiner Kinder Dinge mitbekommen, da ist mir nichts mehr eingefallen.

Wenn du seitdem nichts mehr mit Betäubungsmitteln zu tun hattest, dann mach dir keinen Kopf.

Wenn allerdings doch und einer deiner "Freunde" wurde hochgenommen, kann es sein, dass er dich gleich mit reinzieht. Auf jeden Fall solltest du jetzt erstmal möglichst die Drogen sein lassen, bis sich alles wieder beruhigt hat.

Wenn du Zeug dealst, solltest du es möglichst aus deinen Räumlichkeiten (Dazu zählen auch Fahrzeuge) entfernen, nur um ganz sicherzugehen.

Ja nachdem wann die Anhörung ist und ob du noch konsumierst, solltest du vielleicht direkt im Vorhinein noch Absprachen mit deinem Anwalt treffen.

Der Führerschein kann dir auch entzogen werden, wenn du nicht konsumiert hast, sondern lediglich feststeht, dass du dich noch mit Betäubungsmitteln umgibst.

Die Polizei kann in einem solchen Fall die "Entdeckung" an die Führerscheinstelle weitergeben, die bei Bedarf eine MPU anordnet. Und damit hast du ja bereits Erfahrung.

Schimmelbr0t 
Fragesteller
 29.08.2016, 13:36

Alle im umfeld werden hochgenommen, ich habe aber damit nichts mehr zu tun. 

Ich bin hald sehr auf meinen führerschein angewiesen und bin nicht dicht gefahren. Es hieß von anderen das wenn ich es besaß  aber nie dicht auto fahre mein führerschein meins bleibt

DerDudude  29.08.2016, 13:41
@Schimmelbr0t

Wenn du nichts mehr damit zu tun hast und du keinen Strafeintrag bekommst, dann behältst du deinen Führerschein. Gibt ja dann auch keinen Grund, wieso er dir entzogen werden sollte.

Für den Fall, dass ein anderes Vergehen als High Autofahren vorliegt, was mit dem Verstoß gegen das BtMG begründet ist und du abgestraft wirst, kannst du damit rechnen, dass du u.U. noch einmal eine MPU durchlaufen musst.

Und je nachdem, was dort geurteilt wird, musst du deinen Lappen entweder abgeben oder darfst ihn behalten.

Anwalt beauftragen, der Akteneinsicht nimmt. Spekulieren bringt nichts.

Wenn du verurteilst wirst, ist der FS sicher weg.

Zu Recht, denn deine Lernkurve geht anscheinend nicht nach oben