Vorladung bei der Polizei wegen Cannabis und Zubereitungen als Beschuldigter muss ich dahin?

8 Antworten

Einer Polizeilichen Vorladung muss man nie nachkommen.

Nur wenn das Gericht vorlädt.

Würde auch nicht hin gehen es könnte sein das Du dich selber in irgend einer weise belastest und man das dann gegen Dich verwendet.

Danke

@gs0550

Muss ich da anrufen oder einfach nichts machen

Einige Tipps, rechtlich sicherer als eine Meinung findest Du z. B. hier: http://www.helpster.de/polizeiliche-vorladung-das-muessen-sie-beachten_92541

Oder auch in Kurzform:

Muss er das wirklich? Die Antwort ist ganz klar: natürlich nicht. Ein Beschuldigter muss einer polizeilichen Vorladung keine Folge leisten. Lediglich einer richterlichen oder staatsanwaltlichen Vorladung muss man nachkommen. Dann müssen sich aber auch die Pflicht zum Erscheinen und die Folgen des Ausbleibens unmissverständlich aus der Vorladung ergeben.

Die Polizei versucht das freie Entscheidungsrecht eines Beschuldigten regelmäßig zu kaschieren, indem sie zum Beispiel in Bayern im Vorladungsschreiben folgende Wortwahl benutzt: “…ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich…”. Das Wort “erforderlich” soll offensichtlich suggerieren, man habe die gesetzliche Verpflichtung zum Erscheinen. Kein Wort davon, dass das Erscheinen dem Beschuldigten vollkommen freisteht.

Quelle: ruisingersteiner.de/

Danke Einige schreiben Mann muss dahin oder es hat Auswirkungen wegen Staatsanwalt was sagst du dazu

@gs0550

Rein rechtlich ist die Sache eindeutig, Du musst nicht dahin und Du musst Dich auch nicht belasten, d. h. Du brauchst auch vor der Polizei keine Aussage zu machen. NUR Gericht und Staatsanwaltschaft muss Folge geleistet werden, NICHT der Polizei. Eindeutige Rechtsprechung ohne wenn und aber. Selbst wenn Du hingehst, aus freien Stücken und weil Du es willst, brauchst Du keine Aussagen machen, das würde ich Dir auch raten. Wenn dann nur mit Anwalt. Aber das steht ja auch schon in meinen Kommentaren

@FragaAntworta

Ok ich danke dir muss ich oder sollte ich anrufen und sagen das ich nicht komme

@gs0550

Es wäre auf jeden Fall höflich dort anzurufen und den Termin abzusagen, Du brauchst auch keine Gründe angeben, auch nicht auf Nachfrage. Damit ist der Fall bis zur Aufnahme durch die Staatsanwaltschaft für Dich erstmal beendet. Lass Dich auch nicht überreden, das sie nur eine Zeugenaussage von Dir wollen.

Sollte allerdings der Staatsanwalt oder das Gericht vorladen, dann muss Du vor Ort, aber auch dort gilt, Du musst nichts sagen was Dich belastet, und hier sollte auch spätestens der Anwalt mitkommen.

@FragaAntworta

Alles klar danke dir lg

Wenn man dich definitiv mit ner geringen Menge erwischt hat, solltest du um jeden Preis hingehen. Zumal man bei Vorladungen IMMER hingehen muss! Ausnahmen wären nur, wenn du aus gesundheitlichen Gründen wie Krankheit nicht hin kannst. Da brauchst du aber ein ärztliches Attest dafür. Und du bekommst auf jeden Fall einen Nachtermin!

Sei mir net bös, aber wenn man so blöd ist und mit Drogen in den taschen herumläuft UND sich auch noch erwischen lässt, dann geschiehts dir net anders, dass du vorgeladen wirst. War es das erste mal kannst du evtl. mit einem "blauen Auge" davon kommen. War es wiederholt, dann musst du mit ernsten Konsequenzen rechnen.

Kann es sein das du keine Ahnung hast wovon du laberst viele sagen Mann muss nicht dahin wollte hier nur sichergehen wie ich mich verhalten soll warum antwortes du auf fragen wenn du keine ahnung hast

@gs0550

Von einem "Erstklässler" muss ich mich net anf*cken lassen! Gerade wenn man der deutschen Rechtschreibung überhaupt nicht mächtig ist (was du ja bewiesen hast), sollte man hingehen - aus rein erzieherischen Maßnahmen!

Zumal ich auch einen Freund habe, der wurde auch mal vorgeladen, ging nicht hin und einen Tag später hatte der ein schönes Schreiben im Briefkasten! Ich wollte dir mit dieser Erfahrung helfen und dir sowas ersparen! Aber wer keine Hilfe will...

Eine Vorladung ist eine Vorladung und amtlich. Gehst Du nicht hin, so kann der Staatsanwalt die zwangsweise Vorführung veranlassen. Ein Spaß für alle Nachbarn...

Bis du dir sicher wenn ja Schick ma ein link oder iwas wo das steht

@gs0550

Wenn, dann steht es in der Vorladung...

Aber davon mal ganz abgesehen: Wenn Du Mist gebaut hast, dann brauchst Du nicht die 50/50 Hilfe eines Portals sondern einen Anwalt, der Dir für Dein Geld die Justiz vom Halse hält. Das kann er aber auch nur so lange, bis es zu einem Gerichsverfahren kommt, wenn Dein Vergehen über den Begriff des "Eigengebrauchs" hinaus geht.

Deiner Frage und Deinen Kommentaren entnehme ich aber, dass Du viel zuviel über das Verhalten der Polizei nachdenkst, anstatt mal die Fehlersuche bei Dir anzufangen...

@electrician

Erklär du mir erst ma warum die auf fragen antwortes wenn du keine Ahnung hast

@gs0550

Erklär Du mal, warum sich Deine einzigen beiden bisherigen Fragen auf Deinen Cannabisgebrauch und rechtliche Konsequenzen beziehen. Na, ist ja auch schietegal - was mache ich mir eigentlich Gedanken um Dein Leben...

ignorieren kann vom richter böse ausgelegt werden. vorladungen würde ich jedenfalls nicht ignorieren.