Illegaler handel mit cannabis und zubereitungen -Anschuldigung

4 Antworten

Hallo daveBK,

diese Frage würde ich nicht hier im diesem Forum stellen.

Wenn Dir der Handel mit Marihuana vorgeworfen wird, droht Dir folgendes:


§ 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,

Aufgrund einer möglichen Haftstrafe oder einer empfindlichen Geldstrafe, würde ich Dir raten Dich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Ich würde mich nicht auf irgendwelche Spekulationen der User hier einlassen, insbesondere da hier oft falsche Antworten gegeben werden.

Was ich Dir im Vorwege sagen kann ist:

  • Du bist nicht verpflichtet eine Aussage vor der Polizei zu machen. Du kannst angeben, dass Du Dich nicht zu der Sache äußern willst. Du kannst auch Deinen Rechtsanwalt mit zu der Vernehmung nehmen.
  • Der Vorladung zur ED - Behandlung hingegen musst Du Folge leisten.
  • Nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, sondern die Polizei / Staatsanwaltschaft / die Richter müssen Dir Deine Schuld beweisen.

Zusammengefasst:

Ich an Deiner Stelle würde mir einen Rechtsbeistand holen, der auch Akteneinsicht nehmen kann und somit überhaupt erst einmal einschätzen kann, was für stichhaltige Beweise gegen Dich vorliegen und kann Dich dementsprechend adäquat verteidigen.

Schöne Grüße
TheGrow

ginatilan  06.02.2014, 14:42

Ich würde mich nicht auf irgendwelche Spekulationen der User hier einlassen, insbesondere da hier oft falsche Antworten gegeben werden.

ich hoffe, du meinst nicht mich:-)

ansonsten mal wieder eine echt sehr gute Antwort von dir, DH

TheGrow  06.02.2014, 14:49
@ginatilan

Hallo ginatilan,

nein, Dich meinte ich natürlich nicht.

Aber oft tauchen hier im Rechtsbeich Antworten auf, wo man sich fragt, ob die User hier überhaut auch nur ansatzweise Ahnung vom deutschen Recht haben.

Hier tauchen teilweise Antworten auf, die für manchen Fragesteller schon bald gefährlich sein können.

Keine Frage, ich geb manchmal auch falsche Antworten ab, nehm aber auch gerne Kritik an, denn nur wenn man auf falsche Antworten hingewiesen wird, gibt man die wenigstens kein zweites mal falsch ab :-)

Gibt hier so viele, die haben viel mehr Ahnung als ich. Du gehörst ja auch zu denen die echt viel wissen, aber auch skyfly, und viele Andere haben echt Ahnung von dem was sie schreiben.

Soll also nicht heißen, dass hier alle nur falsche Antworten geben.

Schönen Gruß
TheGrow

TheGrow  06.02.2014, 14:42

TheGrow  06.02.2014, 14:43

Habe gerade gelesen:

bin momentan noch 17>

Das bedeutet, gegen Dich kann weder eine Freiheitstrafe, noch eine Geldstrafe verhängt werden.

Das Jugendgerichtsgesetz sieht für Jugendliche nur eine erzieherische Maßnahme vor.

Das heißt im Falle einer Verurteilung würdest Du aller Wahrscheinlichkeit ein paar Sozialstunden bekommen.

Diese Sozialstunden tauchen übrigens nicht im Führungszeugnis auf. Wenn Du Dich später also irgendwo bewirbst, darfst Du Dich als "Nicht vorbestraft" bezeichnen.

Schöne Grüße
TheGrow

Keine Hausdurchsung gehabt? Nichts wurde beschlagnahmt? Waage, Gras? Die werden auf ein Geständnis von dir angewiesen sein. Als Beschuldigter brauchst du gar nichts sagen und das würde ich auch nicht tun.

daveBK 
Fragesteller
 06.02.2014, 14:25

nee keine HD gehabt ,und wurde auch mit nichts erwischt ,hab auch nichts verdächtiges mit dem sie mich jetz noch entwischen könnten ,ausser thc im blut

jepp, wenn der zeuge auch noch als glaubhaft eingestuft wird, dann musst du das gegenteil beweisen, sonst hast du die ar...karte.

ginatilan  06.02.2014, 14:24

dann musst du das gegenteil beweisen,

der Beschuldigte muss in Deutschland gar nichts beweisen.

Roccat0815  06.02.2014, 14:24

Das stimmt nicht. In Deutschland liegt die Beweislast in diesem Fall bei der Staatsanwaltschaft. Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, also muß die Straftat nachgewiesen werden. Das bedeutet, daß das Gericht erst dann verurteilen darf, wenn die erbrachte Beweislage mit ausreichender (es gibt nie 100%) Wahrscheinlichkeit ergibt, daß der Angeklagte die Tat begangen hat. Das muß von von der Staatsanwaltschaft positiv erbracht werden. Der Angeklagte muß sich nicht entlasten.

daveBK 
Fragesteller
 06.02.2014, 14:27

der zeuge war sogar dicht als er ausgesagt hat ,also eig nicht vertrauenswürdig ...hat sich unter druck setzten lassen und dann ein bisschen crap erzählt

ginatilan  06.02.2014, 14:29
@daveBK

der zeuge war sogar dicht als er ausgesagt hat

das kannst du normalerweise gar nicht wissen!

ist es also hörensagen?

was er ausgesagt hat und in welchem Zustand er war kannst du ohne Anwalt gar nicht wissen

daveBK 
Fragesteller
 06.02.2014, 14:32
@ginatilan

ja es ist hörensagen ,also person a ,verrät seinen freund person b ,und mich als angeblichen käufer.. person b wird vorgeladen und erzählt mir von den vorliegenden fotos und der geschichte mit person a ,die eig nur wegen nem geklautem handy bei den bullen war ,dann aber wegen offensichtlicher dichtheit sich zu einem test und einem dämlichen geständnis mit belasten von anderen personen hat hinreissen lassen

ginatilan  06.02.2014, 14:35
@daveBK

ich würde zur Vorladung gehen aber keinerlei Aussagen machen!

dann weißt du genau Bescheid was die Polizei gegen dich in der Hand hat.

auf das "hörensagen" würde ich keinen Wert legen

Hallo daveBK

Nun ist meine Frage reicht ein Vergleich der fotos die bei der ED gemacht werden ,mit denen aus meinem profil gezogenen um die these von person a zu stützen

wenn der Bildabgleich den Nachweis erbringt dass das du bist und der Richter der Aussage der person A glaubt reicht das aus.

daveBK 
Fragesteller
 06.02.2014, 14:30

und was für ein strafmass hab ich dann zu erwarten? , ich mein sie haben dann den foto abgleich und eine aussage ,aber sie haben mich nicht beim handel oder mit marihuana erwischt

ginatilan  06.02.2014, 14:33
@daveBK

und was für ein strafmass hab ich dann zu erwarten?

naja, Handel und Besitz sind ja illegal.

was dabei rauskommt ist von deiner persönlichen und finanziellen Lage abhängig.

da kann nur geschätzt werden, mehr nicht.

nur mal am Rande, hast du eine Fahrerlaubnis?

ich mein sie haben dann den foto abgleich und eine aussage

auf die Aussage kommt es drauf an und ob der Richter dem Zeugen Glauben schenken wird

daveBK 
Fragesteller
 06.02.2014, 14:35
@ginatilan

Ne ich habe keine Fahrerlaubnis .. naja was ich eig wissen wollte war ob nur durch einen zeugen und keinen fund von drogen bei mir ,das strafrechtliche höchstmass in kraft treten kann ,also bspweise jugendknast ,bin momentan noch 17 , oder ob ich mit einer geldstrafe oder sozialstunden zu rechnen habe