Mit 1g Weed erwischt was jetzt?

5 Antworten

Hallo Nino,

Vorweg: Ich bin kein Jurist, versuche die Situation aber realistisch einzuschätzen.

Dein Freund, der schonmal negativ aufgefallen ist könnte evtl. auf begrenzte Zeit eine Führerscheinsperre erhalten, die sich vermutlich auch auf die Phase während der Prüfungsstunden bezieht. Wichtig ist dabei zu wissen in wessen Tasche das Odd gefunden würde. Ich kenne mich nicht sehr gut aus, was das Gesetz angeht aber ich meine, das nur derjenige dafür bestraft wird, der es bei sich hatte. Was den Rausch selbst angeht könnte es unangenehm werden, da ihr zu dem Zeitpunkt im Auto saßt. Warte ab, was passiert und lass dich nicht nochmal erwischen. Ein nachträglicher Drogentest ist unwahrscheinlich. Normalerweise wird eine Menge von 1 Gramm als Eigenbedarf eingestuft, vor allem bei euren 18 Jahren werden meist nur "pädagogische" Maßnahmen eingeleitet. Im schlimmsten Fall bekommt ihr Sozialstunden.

Liebe Grüße,
DrDigital

Die Polizei/Staatsanwaltschaft schreibt eine Nachricht an die Führerscheinstelle das ihr mit Drogen erwischt/angehalten wurdet. Die werden eure Eignung zum Führen eines KFZ anzweifeln und, von denen die einen Führerschein haben oder haben möchten, eine MPU verlangen. Der schon zum zweiten mal erwischt wurde hat sehr schlechte Karten einen Führerschein zu bekommen. Für den Fahrer sicht es auch nicht gut aus. Bei dir wirkt sich das erst aus wenn du mal den Führerschein machen willst. Das Verfahren wegen dem Besitz von Drogen wird wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das hat aber keinen Einfluß auf die MPU, denn die ist ja keine Strafe.

Hallo

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

1g ist meines Wissens als " Eigenbedarf" erlaubt. Google doch einfach mal " Eigenbedarf Marihuana ", bin mir nicht ganz sicher. LG und viel Glück :D