Mit 9 Gramm Cannabis erwischt was droht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier sind sowohl strafrechtliche als auch der verwaltungsrechtliche Folgen zu betrachten.

Strafrechtlich liegt er mit 9g noch innerhalb der sog. "geringen Menge" (in NRW sind das 10g). Außerdem ist er Ersttäter. Daher stehen die Chancen recht gut, daß eine Einstellung des Verfahrens nach BTMG §31a erfolgt:

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

Allenfalls kann die Einstellung mit einer Auflage, z.B. einer geringen Anzahl Sozialstunden oder der Verpflichtung zur Teinahme an einem Drogenseminar einher gehen.

Selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt werden sollte, ist auf Grund der geringen Menge höchstens mit einer Verurteilung zu Sozialstunden zu rechnen.

Verwaltungsrechtlich ist aber mit größeren Problemen zu rechnen. Drogendelikte werden von der Polizei gemäß StVG §2 Abs. 12 auch an die Führerscheinstelle gemeldet:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

Die Führerscheinstelle ordnet in solche Fällen regelmäßig ein ärztliches Gutachten an. Voraussetzung für ein positives Gutachten ist in jedem Fall der Nachweis der Abstinenz über min. 3 Monate.

Daher sollte dein Freund unbedingt bis auf weiteres mit dem Kiffen aufhören!

Bei einem negativen Gutachten droht eine MPU (hier ist die geforderte Abstinenz von 6 Monaten regelmäßig nicht fristgerecht zu erbringen) und in der Folge der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Kosten für das äG liegen be ca. 300-400€, er sollte also auch rechtzeitig Geld dafür sparen.

spedro123 
Fragesteller
 01.03.2016, 18:18

Er war nicht am Steuer , es wurde auch kein Drogentest gemacht, wie ist es dann mit der Fahrerlaubnis? 

clemensw  01.03.2016, 18:46
@spedro123

Die Fahrerlaubnis darf er vorerst behalten. Erst kommt die Aufforderung zum äG. Ist dieses negativ. folgt die Aufforderung zur MPU. Ist diese gleichfalls negativ, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Das Strafmaß entscheidet ein Richter. Das werden schätzungsweise 3 Monatssätze. Wenn er nichts verdient, Sozialstunden.

Dein Freund kann sich auch darauf einstellen, das sein Telefon abgehört wird und noch eine Wohnungsdurchsuchung folgt.

Wenn er angibt, das er konsumiert, wird eine Meldung an das
Straßenverkehrsamt geht. Dieses kann dann einen Langzeitgen
Abstinenznachweis fordern, mit MPU und allem was dazugehört. 1300€ sind
da schnell weg.

Hallo

na wen du den Polizisten nach dem Tara seiner Waage frägst wird der nicht sehr glücklich sein... 

Folgendes, wenn du das Zeug im Auto hattest dann ist der Führerschein futsch und du bekommst auch keinen neuen ohne MPU. Warst du ohne Auto mit dem Zeug unterwegs kann es passieren das du den ebenfalls verlierst (den ab 17 auf jeden Fall) aber irgendwann wieder bekommst mit Nachschulung (ca 500 Euro)

Strafe gibt es bei dieser Menge auf jeden Fall, das reicht über Bewährung über hohe Geldstrafe bis hin zu Sozialstunden, das ganze Programm. 

Wird doch noch der Handel (der der Versuchte Handel) nachgewiesen kann durchaus auch auf Bewährung verzichtet werden. Das heißt dann Gefängnis. 

Vorbestraft bist du wegen dem Mist so oder so... das kommt nie gut bei Arbeitgebern. 

Einfach mal vorher nachdenken.

;LG

PS: das hier ist anonym den Bekannten brauchst du das nicht unter zu schieben. 

Rockuser  29.02.2016, 18:55

Falsch Adresse.:((

BradleyBiggle  29.02.2016, 19:15
@Rockuser

Was für ne Adresse?

Crack  29.02.2016, 18:55

Deine Antwort ist völlig überzogen und faktisch meist falsch.

Es droht zumindest im ersten Schritt keine MPU, sicher kein Gefängnis und der Freund gilt auch nicht als vorbestraft weil eine dafür nötige Strafe nicht zu erwarten ist.

clemensw  29.02.2016, 19:42

Vollkommen falsch und überzogen.

Wenn man keine Ahnung hat...

Ein Strafverfahren wegen Besitz wird in der Regel eingestellt wenn es sich um geringe Mengen handelt und keine Vorstrafen bekannt sind.

Für die Fahrerlaubnis kann es aber Folgen haben, denn die Polizei wird die Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall informieren und diese wird ein ärztliches Gutachten anordnen in dem geprüft werden soll ob regelmäßig konsumiert wird.