Verkehrsunfall versicherung will nachträglich einen Gutachter schicken

8 Antworten

So - entgegen den anderen Antworten erst mal: Du musst diesen Gutachter nicht akzeptieren. Du bist der Geschaedigte und hast das Recht auf einen Gutachter deiner Wahl.
Es ist sehr ueblich, dass die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schicken will, der dann natuerlich (er arbeitet ja in deren Auftrag) den Schaden viel niedriger einzustufen versucht. Das sind die ueblichen Spielchen. Was du nun tun kannst:
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Du fragst die gegnerische Versicherung, ob sie auf einem Gutachten besteht. Wenn ja, dann erklaerst du dich bereit, ein Gutachten bei einem vereidigten Gutachter erstellen und ihnen zukommen zu lassen. Die Kosten fuer deinen Gutachter muss dann in jedem Fall die gegnerische Versicherung bezahlen, - auch wenn sie dir erst einmal alles moegliche erzaehlen und dir Angst machen wollen. Deine Werkstatt kann dir dazu mit Sicherheit einen Gutachter nennen. Notfalls kannst du auch einen Anwalt hinzunehmen, auch der muss von denen bezahlt werden. Fakt ist, der gegnerischen Gutachter geht dich nichts an, den musst du nicht an dein Fahrzeug lassen.
Das ganze alles unter der Voraussetzung, dass da natuerlich auch wirklich ein Schaden war.

Danke für die vielen schnellen hilfreichen Antworten.

jetzt mal zu dem leidigen Thema ob wir Überhaupt einen Schaden am Auto hatten. Ja haben wir es handelt sich also nicht um irgendeinen Betrug wie es hier so schön dargestellt wird.

Also der beste weg wird abwarten sein oder? Die Versicherung will ja was von mir und ich nicht mehr von Ihr.

Grüssle

@VinceCaro

Nicht ganz. Die gegnerische Versicherung versucht, dir ihren eigenen Gutachter aufs Auge zu druecken. Der versucht dann naturgemaess, Schaeden harmloser und billiger zu beurteilen oder ganz wegzureden. Er wird von der andern Versicherung bezahlt und bekommt nur weitere Auftraege, wenn die Gutachten entsprechend ausfallen. Daher hast du vom Gesetz her das Recht, auf einem eigenen Gutachter zu bestehen. Schreib ihnen, dass sie dir mitteilen sollen, ob sie ein Gutachten wollen, - dass du dann durch einen eigenen Gutachter ein solches erstellen laesst und auf ihren Gutachter verzichtest. Wahrscheinlich werden sie dann recht schnell auf ein Gutachten verzichten und die Sache auf sich beruhen lassen. Wenn nicht, dann MACH das mit dem EIGENEN Gutachter, das ist vom Gesetz her dein Recht!

@Franticek

Hallo. Aber ich versteh überhaupt die ganze sache mit dem gutachter nicht. Der schaden wurde von der Versicherung bezahlt. Weshalb ein nachträgliches Gutachten wenn es doch schon durch die Prüfung der Versicherung Ok war.

Wenn die Versicherung den Schaden abgewickelt hat und in diesem Fall scheint das so, ist es ihr Risiko nicht vorher gründlich überprüft zu haben. Insoweit hat man sich nachträglich nicht auf eine Untersuchung einzulassen.

also mal im ernst was denkt sich die versicherung erst abgeschlossen dann einen gutachter was soll das? ich würde mich nicht melden , ein gutachter schickt man bei höheren schäden ,aber hier liegt der schaden nicht all so hoch,falls ihr einen anwalt einschalten wollt habt ihr einen rechtschutz ? weiter hilft auch vorrausgesetzt ihr seit mitglied adac

Der Unfallverursacher hat wohl seiner Versicherung mitgeteilt , das nur das Nummernschild beschädigt wurde. Damit steht Aussage gegen Aussage. Die Versicherung will wahrscheinlich durch einen Gutachter prüfen lassen, ob der Schaden an der Stoßstange schon vor dem Unfall bestanden hat. Wenn die Stoßstange bei diesem Unfall beschädigt wurde, wäre ich mit einem Gutachter einverstanden. Vorher aber klären wer die Kosten für den Gutachter trägt. Wenn der Gutachter bestätigt, das der Schaden durch diesen Unfall verursacht wurde, müsste die eigentlich auch zahlen, Sonst Ihr.

Wieso wisst Ihr nicht, ob sich Euer Fahrzeug noch in Eurem Besitz befindet?

Gruß PF

Wenn Ihr den Lackschaden bezahlt bekommen wollt, könnt Ihr den Gutachter nicht ablehen. Ich würde, sofern keine Rechtsschutzvesicherung gegeben ist erst den Besuch des Gutachters abwarten. Danach ist immer noch Zeit ggf. einen Anwalt einzuschalten.

Den Gutachter der gegnerischen Versicherung kann man IMMER ablehnen. Man hat das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Da dieser unabhaengig ist, faehrt man damit besser.