Gegnerische KFZ-Haftpflicht zieht fast ein drittel vom Gutachtenwert ab

5 Antworten

Bei dem (abzuziehenden) Restwert darf (und muss sogar) der tatsächlich erzielbare Preis zugrunde gelegt werden. Wenn der Versicherer also ein Angebot in Höhe von EUR 2.600,00 nachweist, ist dieser Preis anzuwenden, und nicht der vom Gutachter ermittelte niedrigere Wert. Entscheidend ist nicht Dein persönliches Empfinden über die Seriosität des Aufkäufers und kann es auch nicht sein - hier geht es um Geld. So ist also der Auszahlbetrag von EUR 2.000,00 völlig korrekt, denn unter dem Strich bekommst Du ja zusammen mit dem Restwert die veranschlagten EUR 4.600,00 und kannst damit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anschaffen.

obrax 
Fragesteller
 07.06.2013, 13:06

Das heißt ich als Versicherer könnte eine kleine Firma gründen die überhöhte Angebote für Unfallwagen, die der Versicherer zu begleichen hat, macht. In der Hoffnung, dass die Geschädigten für die er überhöhte Angebote erstellen lässt ihre Autos großteils weiter fahren möchten und eben nicht verkaufen möchten!? Wenn von zehn Kunden fünf Stück das überhöhte Angebot nicht annehmen hat der Versicherer ordentlich was gut gemacht und zahlt dem "Händler mit Connections zur Versicherung" für die Autos die dieser wirklich aufkaufen muss eine kleine Entschädigung. Geiles Geschäftsmodell, allerdings befürchte ich dass du Recht hast.

Ich verstehe, daß die Versicherung irritiert ist. Es wird komplett der nachgewiesene Schaden abgerechnet ,die Verschrottung, Wenn ich die Beträge zusammenführe leistete die Versicherung 2.000 EUR und der Aufkäufer bezahlt 2.600 EUR und somit kommen 4.600 EUR für ein Ersatzfahrzeug, Dies hat auch der Gutachter ja so ermittelt. Was bitte ist denn nun falsch? Fordere ggf. die Versicherung auf, den Verkauf selbst zu vermitteln, wenn z.B. kein Netz zur Verfügung steht etc..

obrax 
Fragesteller
 07.06.2013, 12:51

Die Frage ist einfach: Mein Gutachter hat einen Restwert von 1.800 Euro ermittelt. Die haben irgend eine dubiose Firma gefunden die 2.600 Euro für mein Auto zahlen würde. Der nächsthöhere 2.180. Ist doch Schmarn mit den 2.600 die diese "Firma" zahlen würde.

schleudermaxe  07.06.2013, 13:10
@obrax

Im Schadenersatzrecht hat der Anspruchsteller nicht das Recht, eine zugesagte Geldleistung anzuzweifeln. Zweifeln darf er erst, wenn der Verkauf platzt und den hat er erstmal einzufädeln.

jloethe  07.06.2013, 19:58
@schleudermaxe

Der Versicherer soll den Wagen doch verkaufen.. es gibt nicht wenige die es so versuchen die Schadenshöhe so zu minimieren. Ist eine recht grenzwertige und moralisch verwerfliche Sache aber leider durchaus Legal... .

Du hast freie Gutachterwahl und wenn ein Rechtsschutz besteht dann lass Dich beraten was du tun kannst. Die können dir den Wagen nicht wegnehmen aber schon den Betrag kürzen oder das zumindest versuchen... Du kannst denen aber auch vorschlagen das nach Überweisung der kompletten Schadenshöhe der Wagen abholbereit vor der Türe steht..

Dann hast du zwei möglichkleiten Entweder du bekommst die ungtekürzte Schadenssumme von 4600 überwiesen ( was die nicht tun werden ) und gibst deinen Wagen abgemmeldet her.. oder die zahlen deine Schadenshöhe abzüglich nach deinem Gutachten aus un d der fall ist erledigt..

Die können gerne ein eigenes Gutachten erstellen lassen, kannst und solltest du anbieten , verhindern kannst du das rechtlich durch die Schadensminnimierungspflicht eh nicht aber genaueres erklärt der Anwalt.. Dessen kosten solltest du auch auf die Versicherung abwälzen können, auch die Beratungen weil ein Ursächlicher zusammenhang zum Unfall gegeben ist. Nur ist der Anwaltsbesuch vorher bei der Versicherung anzumelden oder der Anwalt macht das.

Joachim

Meine Empfehlung wäre es den Anwalt einzuschalten.

Du müsstest die Firma schon erreichen können, um es so abwickeln zu können. Mir kommt es so vor, als will sich die Versicherung nur vor weiteren Zahlungen drücken.

da hilft nur ein anwalt, fast das gleich habe ich auch hinter mir, die gegenvers. versucht, durch "wiederbeschaffung" den preis zu drücken, übergebe alles einen anwalt, die gegenpartei muss sowieso zahlen, lass dein gutachten, neu prüfen von dein gutachter, den du bestimmen kannst, sofort zum anwalt gehen, ich habe 100% mehr wiederbekommen, als veranschlagt, dank anwalt, nicht aufgeben, denn der hat ein längeren arm, als du

Fraganti  07.06.2013, 14:10

Der Wiederbeschaffungswert wird hier überhaupt nicht angezweifelt.

Gutachter sagt 4600€, Versicherung hat per Restwertbörse einen Aufkäufer gefunden, der ein bindendes gebot über 2600€ für den Schrott abgeben hat und daher hat die Versicherung eine Kostenübernahme von 2000€ zugesagt.

2600 und 2000 sind 4600.

Hier liegt das Problem darin, dass der Fragesteller nicht für 2600€ verkaufen will, weil ihm der Aufkäufer nicht passt. Er will für 1800€ verkaufen, die Versicherung ist seiner Meinung nach zur Zahlung von 2800€ verpflichtet und so läuft das eben nicht, wenn sie einem einen Aufkäufer für 2600€ gesucht hat. Da kann auch ein Anwalt nicht helfen. Wird das Angebot des Aufkäufers vom Versicherungsnehmer nicht angenommen, ist es des Problem des Versicherungsnehmers.

dir als geschädigtem steht ein eigener gutachter zulasten des schädigers zu. ich weiss nicht, was GTÜ ist.. sorry.........

obrax 
Fragesteller
 07.06.2013, 12:26

Ja klar, ich habe ja einen eigenen Gutachter (die GTÜ) beauftragt. Von dem stammt das Gutachten das die gegn. Versicherung nicht zahlen will.

Premiumana  07.06.2013, 12:27
@obrax

ach so... dann steht dir übrigens auch ein anwalt auf kosten des schädigers zu.. bringe den doch mal ins spiel.. vielleicht lenken die dann ein..........