Minijob während Arbeitslosigkeit (Zuverdienst) - wie in der Steuererklärung angeben?

3 Antworten

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(Ich schreibe jetzt noch eine extra Antwort, damit Du sie bei dieser ganzen Diskussion auch findest!)

Wenn Du Dir (vermutlich) noch immer unsicher bist, kannst Du das mit dem Eintragen auch sein lassen. Dann gehst Du persönlich zum Finanzamt, gibtst die Erklärung und die Unterlagen ab und sagst dem Sachbearbeiter, daß Du mit diesen speziellen Einkünften nicht wußtest, was Du machen solltest. (Am besten auch noch einen Zweizeiler für die Akte im Finanzamt schreiben.) Dann kann er das bei Bearbeitung der Erklärung noch immer so berücksichtigen, wie er es für richtig hält. (Das setzt natürlich voraus, daß das Finanzamt in annehmbarer Nähe ist, wenn Du nicht alles schriftlich machen willst.)

flopnussi 
Fragesteller
 11.03.2010, 15:57

Hallo,

und danke für die "angeregte" Diskussion. Die Minijob-Einkünfte anzugeben und insbesondere die Idee mit dem persönlichen Gang zum FA sind wohl die sichersten Varianten. Ich hatte bisher immer das Problem, woran man denn nun den pauschal versteuerten Minijob erkennt. Denn die 0 Euro auf der Lohnsteuerbescheinigung sagen ja gar nichts dazu. Ich verstehe es jetzt also so, dass ein Minijob auf Lohnsteuerkarte eben nicht pauschal, sondern nach der persönlichen Steuerklasse versteuert wird. Und damit müssen die Einkünfte in die Steuererklärung.
Ist nur alles irgendwie blöd. Durch den Minijob wurde mir das ALGeld gekürzt (Hinzuverdienst-Grenze überschritten). So ist eh nicht viel übrig geblieben von den 365 Euro. Und wenn ich die 365 Euro jetzt in die Steuerklärung mit aufnehme, vermindert das zusätzlich noch meine Steuer-Erstattung. Da hab ich fast für lau gearbeitet. Wird mir eine Lehre sein! Danke für Eure Antworten!

Wenn es auf der LSt-Karte steht, mußt Du es auch in der Anlage N angeben. Gib mal bei "gezahlte Lohnsteuer" die Zahl 0 ein - häufig hat ein Programm Probleme damit, wenn es ein leeres Feld vorfindet, wo rein logisch etwas rein müßte.

ersatzfahrer24  10.03.2010, 22:14

Das muss man nicht, den steuerfreie Einkünfte sind nicht in der Anlage N einzutragen und auch sonst nirgendwo.

ErsterSchnee  10.03.2010, 22:17
@ersatzfahrer24

Wenn es auf Lohnsteuerkarte abgerechet wurde, muß es eingetragen werden!

Du brauchst diesen Verdienst nicht angeben, da dein Arbeitgeber die Lohnsteuer mit Null ausgewiesen hat. Das bedeutet, dass Du keine Steuern zahlst, also auch nichts absetzen kannst. Diesen Verdienst kannst Du getrost rauslassen.

ErsterSchnee  10.03.2010, 22:18

Aha, also jeder Azubi braucht seinen Verdienst in der Erklärung nicht anzugeben? Wenn er also nach der Lehre den Betrieb wechselt, berechnet sich die Steuer nur auf den Ausgelernten-Lohn??? Das ist ja wohl komplett falsch!

ersatzfahrer24  10.03.2010, 22:25
@ErsterSchnee

Da durch die pauschale Lohnsteuer, die der AG abführt ist der Job nicht mehr der Einkommenssteuer zu unterwerfen. ( stammt aus dem Gesetz, habs für alle Schlauberger nachgelesen)

ErsterSchnee  10.03.2010, 22:29
@ersatzfahrer24

Wenn der Arbeitgeber das pauschal versteuer, trägt er es nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte ein!

Also - wenn LSt-Karte -> dann angeben!

ersatzfahrer24  10.03.2010, 22:37
@ErsterSchnee

Es steht doch auch " Lohnsteuer Null " in der Karte.

ErsterSchnee  10.03.2010, 22:40
@ersatzfahrer24

Dann wird es doch aber trotzdem mit berücksichtigt! Lohnsteuer 0 kann man doch auch haben, wenn der Verdienst zu gering ist - das heißt doch nicht automatisch, daß die Einkünfte steuerfrei sind!

ersatzfahrer24  10.03.2010, 22:44
@ErsterSchnee

Natürlich heißt es das, denn alle Minijobs sind pauschal besteuert und die Steuer wird vom AG abgeführt. Das bedeutet, dass man als Arbeitnehmer keine weiteren Steuern darauf zahlen muss. Was ist denn daran so schwer?

ErsterSchnee  10.03.2010, 22:52
@ersatzfahrer24

Weil es nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird, wenn der Arbeitgeber es pauschal versteuert hat! Was ist denn daran so schwer?

ersatzfahrer24  10.03.2010, 22:58
@ErsterSchnee

Ich halte mich jetzt raus. Mein Gott, die pauschal Versteuerung ist jedem kfm. Lehrling im 1. Lehrjahr geläufig und ich bin seit 20 Jahren Arbeitgeber. Macht mal wie ihr denkt.

ErsterSchnee  10.03.2010, 23:00
@ersatzfahrer24

Arbeitgeber zu sein ist leider keine Garantie dafür, auch Ahnung zu haben...

ErsterSchnee  10.03.2010, 23:14
@ersatzfahrer24

Wenn ich dann mal aus dem Link zitieren darf:

Lohnsteuer nach Lohnsteuerkarte [Bearbeiten] Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen .

.

.

~ Und damit ist es dann nicht mehr pauschal versteuert und muß in der Steuererklärung angegeben werden! Wie sagt mein Chef immer so schön? "Es kann nicht schaden, bis zu Ende zu lesen!"

ersatzfahrer24  10.03.2010, 23:20
@ErsterSchnee

NOCHMAL.... ein 400€ Job ist pauschal versteuert und es muss nicht angegeben werden. Der Lohnsteuerabzug ist nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen, ja natürlich. Aber die Lohnsteuer wurde vom AG abgeführt und in der Lohnsteuerkarte mit NULL angegeben. Das Einkommen ist also versteuert worden und es wird ja nicht 2 x besteuert. Ich kann nichts wiederbekommen, weil ich nichts eingezahlt habe. Außerdem wird die Karte ja mit eingereicht und das Finanzamt sieht die Einkünfte. Also würde ich deswegen hier schon keinen Quatsch schreiben. Ich weiß es eben und da ich genug Aushilfen beschäftige erst recht.

ErsterSchnee  10.03.2010, 23:27
@ersatzfahrer24

Du verstehst es einfach nicht - aber es hat wohl keinen Sinn, die Diskussion hier fortzuführen.

Solltest Du irgendwann mal Langeweile haben, kannst Du ja mal mit Deinem Steuerberater sprechen und Dir meine Meinung bestätigen lassen.

pollo  11.03.2010, 14:23
@ersatzfahrer24

@ Ersatzfahrer: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten... Meine Güte ich kann mir vorstellen, was für ein cholerischer Chef Du bist, kannst es wohl nicht verkraften, daß andere Menschen auch Recht haben können. Zeugt nicht gerade von Stärke...

pollo  11.03.2010, 14:23
@ersatzfahrer24

@ Ersatzfahrer: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten... Meine Güte ich kann mir vorstellen, was für ein cholerischer Chef Du bist, kannst es wohl nicht verkraften, daß andere Menschen auch Recht haben können. Zeugt nicht gerade von Stärke...

pollo  11.03.2010, 14:24
@ErsterSchnee

@ ErsterSchnee: spätestens hier hätte ich aufgehört...

Gruftelfe  11.03.2010, 14:29
@ersatzfahrer24

Man kann Minijobs pauschal versteuern als Arbeitgeber, muss es aber nicht. Eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte ist auch möglich. Für so einen pille-palle-Kram muss man(n) hier doch nicht derartig ausfallend werden... ;-)

pollo  11.03.2010, 15:10
@Gruftelfe

@Gruftelfe: werde ich auch sonst eigentlich nicht. Aber mir geht das allmählich sowas von auf den Sack, was die Leute mit ihrem Halbwissen für ein Schrott zu den Themen Steuern, Lohn etc. abgeben. Der Typ war ja wohl mehr als rechthaberisch....

ErsterSchnee  11.03.2010, 18:47
@pollo

grins Ich weiß, wäre besser gewesen...