Lohnsteuer für Minijob? Hauptberuflich selbstständig.

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Hey Melanie512,

hier findest du Infos zum Minijob in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> 450-Euro-Minijob bzw. -> Steuerrecht -> Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügigen Beschäftigungen

wie z.B.: Wählt der Arbeitgeber für einen Minijob nicht die pauschale Lohnsteuererhebung, so ist die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt nach Maßgabe der Lohnsteuermerkmale, die dem zuständigen Finanzamt vorliegen, zu erheben. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse ab. Bei den Lohnsteuerklassen I (Alleinstehende), II (bestimmte Alleinerziehende mit Kind) oder III und IV (verheiratete Arbeitnehmer/innen) fällt für das Arbeitsentgelt bis 450 Euro keine Lohnsteuer an; bei den Lohnsteuerklassen V oder VI erfolgt hingegen schon bei geringen Arbeitsentgelten ein Steuerabzug.

Gruß siola

siola55  28.08.2013, 20:44
...da ich noch kein entsprechendes Dokument eingereicht habe. Wie kann ich das ändern bzw. wie kann ich die Lohnsteuer umgehen? 

** Lohnsteuerersatzbescheinigung** durch Vorlage des Personalausweises beim zuständigen Finanzamt austellen lassen...

Wenn Dein AG nach "Lohnsteuerkarte" abrechnet, ist es kein Minijob im Sinne des Gesetzes "auf 450€-Basis" - der würde ohne LSt-Karte pauschal mit 2% versteuert..

Lohnsteuerkarten gibt's allerdings nicht mehr, insofern haben auch Angestellte keine. Aber auch als Selbstständiger nimmst Du an dem neuen ELSTAM-Verfahren teil und hast damit eine "logische" Lohnsteuerkarte, und der erste SV-pflichtige Job (nicht "Minijob"), also Deiner, ist nach StKl I zu versteuern. Da hat entweder Dein AG Mist gemacht oder Du falsche Angaben.

MenschMitPlan  28.08.2013, 20:28

Wenn Dein AG nach "Lohnsteuerkarte" abrechnet, ist es kein Minijob im Sinne des Gesetzes "auf 450€-Basis"

Doch, ist es.

der würde ohne LSt-Karte pauschal mit 2% versteuert..

Kann, aber muss nicht.

Aber auch als Selbstständiger nimmst Du an dem neuen ELSTAM-Verfahren teil

Aber der Arbeitgeber vllt noch nicht. Ist erst ab 2014 verpflichtend.

AchimP  28.08.2013, 22:35
@MenschMitPlan

der würde ohne LSt-Karte pauschal mit 2% versteuert..

Kann, aber muss nicht.

Kann aber nur, wenn AG und AN einverstanden sind. Und ein Einverständnis des AN sehe ich hier nicht.

MenschMitPlan  29.08.2013, 07:02
@AchimP

Kann aber nur, wenn AG und AN einverstanden sind

Wie kommst du darauf? Das ist mir nicht bekannt, dass der AN zustimmen muss.

AchimP  29.08.2013, 12:24
@MenschMitPlan

Verschiedene Quellen, z. B.

http://www.400-euro.de/400/400-lohnsteuer.html

" kann der Arbeitgeber nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die Pauschalsteuer vom Lohn abziehen (BAG, 1.2.2006, 5 AZR 628/04, Pressemitteilung 6/06). Dann muss der Arbeitgeber aber dem Mitarbeiter die freie Wahl lassen, ob pauschal oder mit Steuerkarte abgerechnet werden soll. "

Oder bei Haufe

"Der Arbeitgeber kann in Abstimmung mit seinem Arbeitnehmer auf einen pauschalen Abzug der Lohnsteuer verzichten und stattdessen die Lohnsteuer nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen abrechnen. "

antola61  19.04.2015, 11:10

der AG rechnet schon einen Minijob ab, aber er wälzt die 2% Lohnsteuer auf den AN ab. Und da er keine Lohnsteuerabzugsmerkmale hat (komisch, weil das geht heutzutage eigentlich elektronisch) nimmt er dafür die Steuertklasse 6. Du musst beim FA deine Lohnsteuerklasse erfragen und dir zuschicken lassen. Diese dem AG geben und dann müsste er das korrigieren und die 2% dann mit Steuerklasse 1 abrechnen... dann fällt aber keine Lonhnsteuer mehr an bei dem geringen Verdienst und alles ist gut :-)

Dein Arbeitgeber rechnet dich nicht über einen Minijob ab, sondern über Steuerklasse 6. Warum er das so macht? Dazu musst du ihn fragen.

Bei einem Minijob wird über die Knappschaft abgerechnet. Der Arbeitgeber bezahlt dorthin die 2% Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Seit 1.1.2013 muss der Arbeitnehmer einen Teil der RV-Beiträge bezahlen, wenn er sich nicht durch einen Antrag davon befreien lässt.

Meines Wissens nach wird bei Minijobs keine Lohnsteuer fällig, außer dem Pauschalbetrag von, ich glaube momentan, 2%.

Ein Minijob kann auch nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet werden. Das liegt in der Entscheidung des Arbeitgebers.

Wie kann ich das ändern bzw. wie kann ich die Lohnsteuer umgehen?

Lass dir vom Finanzamt eine Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale ausstellen, du wirst wahrscheinl. Steuerklasse I haben und da fällt bei dem Gehalt keine Lohnsteuer an.

Beim Minijob gibt es höchstens einen Abzug für die Rentenversicherung, sonst nichts - die 2% betreffen den Arbeitgeber, nicht dich.

AchimP  28.08.2013, 18:46

Die 2% Lohnsteuer kann der AG übernehmen, muss er aber nicht. (Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1.2.2006, Az. 5 AZR 628/04)