Wer kennt sich mit Steuerguru aus?

4 Antworten

Bei der Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung handelt es sich nicht um Versicherungsbeträge. Dort ist nur angegeben, in welcher Höhe Versicherungsbeiträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, egal wieviel tatsächlich bezahlt worden ist.

Der Betrag muss nicht in die Steuererklärung eingetragen werden.

Oh Danke, dass wusste ich nicht :)

Hi liebe Cinderella2504,

falls dein Minijob-Arb.geber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet hat (aus deinen Entgeltabrechnungen ersichtlich als "Pauschalsteuer = AG" oder "Pauschalsteuer = AN"), mußt du diesen Minijob überhaupt nicht in der Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert! ;-)

Zum Schluss: Wo muss ich die Beiträge zur Privaten Kranken-Pflegepflichtversicherung (Zeile 28 auf der Lohnsteuerkarte) eintragen?

unter Anlage Vorsorgeaufwand ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hast du überhaupt Steuern vom Lohn abgezogen bekommen?

Falls nicht, kannst du auch keine zurück holen durch eine Steuererklärung.

Ich weiß, dass ich nichts zurückbekomme aber ich muss eine machen, weil ich noch selbständig war.

@Cinderella2504

Kannst du nicht diese Anlage N unausgefüllt lassen?

Einnahmen aus Minijobs gehören nicht in die "Anlage N".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einzig richtige Antwort.