Minijob und wie genau anmelden beim Arbeitsamt? als H4 Empfänger

6 Antworten

Das musst du vor Beginn der Tätigkeit beim Jobcenter angeben !

Ein Formular findest du im Internet,einfach eingeben ,, Veränderungsmitteilung Jobcenter " das kannst du dann ausdrucken,ausfüllen,abgeben oder absenden.

Deine von dir angegebenen 160 € treffen bei ALG - 2 Bezug nicht zu,du könntest bei ALG - 1 Leistungen 165 € ohne Anrechnung dazu verdienen.

Bei ALG - 2 gelten die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll und danach hast du bei 140 € Einkommen erst einmal deinen Grundfreibetrag von 100 € und von den übersteigenden 40 € noch einmal 20 % als Freibetrag,also noch mal 8 € dazu.

Dein gesamter Freibetrag würde dann 108 € betragen und 32 € würden dir von deinen bisherigen Leistungen abgezogen.

Ich würde dir raten,das du die Dame davon überzeugst,das sie dir dein Einkommen auf dein Konto überweist,schon alleine,das du keine Probleme mit dem Jobcenter bekommst,denn bei jedem Einkommen gilt das Zuflussprinzip und das kannst du ohne Kontoeingang nicht nachweisen.

Auch Mini Jobs im Privathaushalt müssen angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch deine "Arbeitgeberin" bei der Minijob-zentrale. Kann auch online gemacht werden. Schau dort einfach mal auf der Internetseite der Minijob-Zentrale. Da findest du alles.

Beim Jobcenter am besten anrufen und die Arbeitsaufnahme (wenn sie sicher ist) mitteilen.

Wenn du bar Zahlungen erhältst, wirst du auf jeden Fall Quittungen einreichen müssen. Im

Der Freibetrag sind übrigens 100€ und von den 60€ (wenn du 160€) verdienst nochmal 20% frei. Der Rest wird angerechnet.

Der Privathaushalt muss dich bei der Minijobzentrale anmelden und geringe Abgaben zahlen. Wenn das nicht der Fall ist (Barzahlungswunsch weisst halt meist auf Schwarzarbeit hin) und du es beim Amt meldest, dann gibt das Aerger.

Daher erst mal pruefen, ob du angemeldet wirst. 100 Euro sind frei, bei 160 Euro duerftest du 112 Euro behalten. Frag beim Amt nach, ob denen handschriftliche Quittungen ausreichen. Denen sind Kontoauszuege sicher lieber.

RIchtig, den Gehaltseingang weist du durch Quittung nach.

Beim Finanzamt musst du eine Selbständigkeit anmelden. Vergisst du das, gibts Ärger und eventuell Strafverfahren, sobald die Ämter sich gegenseitig abgleichen. Selbständigkeit bedeutet nicht, dass du völlig selbst stehst. Es heißt, dass du einen Job hast, wo du keinem Chef weisungsgebunden bist.

Ob für Selbständige andere Sozialbeiträge oder Krankenkassenbeiträge anfallen, weiß ich nicht. Lass dich beraten.

cyracus  26.06.2014, 05:34

Wegen eines Minijobs muss kein Gewerbe angemeldet werden, denn es wird nichts hergestellt und nichts vertrieben.

Minijobs werden der Minijob-Zentrale gemeldet - und in diesem Falle auch dem Jobcenter, wie Du es ganz richtig geschrieben hast.

guinan  26.06.2014, 17:48
@cyracus

Wer redet davon ein GEwerbe anzumelden? Ich rede von Selbständigkeit anmelden. Und ich bin selbst wegen EINER Nachhilfeschülerin dazu aufgefordert worden. Zum Glück hab ich weder irgendwo nen Aushang gemacht, noch hab ich sonstwie geworben. Und die Nachhilfeschülerin war auch schon fertig und ich habe richtig reagiert und selbst mit dem Finanzamt geredet.

cyracus  26.06.2014, 18:29
@guinan

Oh, sorry, Du hast recht, das Wort "Gewerbe" habe ich reingebracht. Tut mir leid, da hatte ich mich echt vergaloppiert. (Hatte die Nacht durchgemacht, und ich war offensichtlich nicht mehr genügend konzentriert - darf natürlich nicht passieren.) :-(

Larah10  27.06.2014, 14:33
@cyracus

@Guinan: Bei dir war das etwas Anderes. Lehrtätigkeiten (Nachhilfestunden, Musikstunden etc.) gelten nicht als haushaltsnahe Arbeiten -> Minijobzentrale-Katalog http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/DownloadCenter/1_Broschueren_und_Info_Blaetter/2_privat/10_Katalog_der_Taetigkeiten_im_Haushaltsscheckverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Der Fragesteller sprach von einer Tätigkeit als Haushaltshilfe...und da wäre die Minijobzentrale schon richtig ;)

Die Arbeitgeberin muss diesen Job der Minijobzentrale melden und entsprechende Beiträge entrichten. Sonst ist das verbotene Schwarzarbeit.

Du musst nur dem JobCenter diese neue Einkunftsquelle mitteilen. Dann kommt dein Freibetrag von 100 € plus 20 % des Mehrverdienstes zum Tragen. Wenn sich das Einkommen monatlich ändert, muss das eben jeweils nachgemeldet werden.