Honorartätigkeit + Minijob?

1 Antwort

Bei einem Minijob handelt es sich um ein nichtselbständiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem üblicherweise der Arbeitgeber die pauschalierte Lohnsteuer übernimmt.

Die Honorartätigkeit ist dagegen eine selbständige Tätigkeit, die beim Finanzamt angemeldet werden muss. Die Auftraggeber sind nicht für die Versteuerung dieser Einkünfte veranwortlich, sondern Du selber. Du bist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben., auch wenn die Einnahmen unter dem Grundfreibetrag bleiben!

Der Minijb ist insoliert zu betrachten.

Chief8712490 
Fragesteller
 16.07.2019, 20:22

Danke für deine Antwort, gut zu wissen! Das ich die Einnahmen in meiner Steuererklärung angebe, ist natürlich klar. Jedoch wurde mir von einer Meldung beim Finanzamt damals nichts gesagt, da ich weit unter der Übungsleiterpauschale wäre. Sollte ich beim Finanzamt einfach mal anrufen oder regelt sich das mit der Steuererklärung? (Steuer ID hab ich + Auftraggeber ebenfalls (ist natürlich auch Bestandteil der Rechnung))

Steuerscherge  16.07.2019, 20:50
@Chief8712490

Bist Dü tatsächlich "Übungsleiter"? Das geht nämlich aus Deiner Frage nicht hervor, Du schreibst "pädagogische Tätigkeit".

Chief8712490 
Fragesteller
 16.07.2019, 20:56
@Steuerscherge

Ja an einer Grundschule (Kinder mit SFB, Nachhilfe und Betreuung etc.), also ein Steuerbüro meinte die Tätigkeit fällt darunter und meinte nur, dass ich halt unter den 2400 bleiben muss. Hab jetzt Bammel irgendwas falsch gemacht zu haben :o würde halt Honorar nächstes Jahr ganz normal in der SE unter Anlage S angeben, Rechnungen enthalten ja alles (Schulamt macht auch eine Meldung an FA über Honorare)

Steuerscherge  16.07.2019, 21:03
@Chief8712490

Schau mal bei Wikipedia, ob Deine Tätigkeit mit der Definition von Übungsleiter übereinstimmt

Chief8712490 
Fragesteller
 16.07.2019, 21:05
@Steuerscherge
  • "Von der Übungsleiterpauschale profitieren nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten." würde sagen, ja. Betreuer steht auch im Honorarvertrag. "Dient der Gemeinnützigkeit, als gemeinnützig anzuerkennen ua. - die Förderung von Bildung und Erziehung."