getrennt lebend muss als hartz 4 empfänger scheidung einreichen als beweis das man wirklich gtrennt

3 Antworten

Ergänzend zu Skyflys korrekter Aussage:

Sollte die Sachbearbeiterin auf einen solchen Beleg bestehen, Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde, da die Forderung so massiv den besonderen Stellenwert der Ehe ignoriert und dem Wortlaut des SGB II zuwiderläuft, dass es schier unglaublich ist.

Es reicht vollkommen, wenn du ausziehst und dich ummeldest, um eine Trennung zu belegen; hat die Tusse Zweifel, darf sie gerne den Außendienst vorbeischicken, um die Verhältnisse vor Ort zu eruieren.

Fällt mir gerade ein: deutlich schärferer Weg als einfache Beschwerde wäre Anzeige wegen Nötigung ... kann man machen .. kuriert die Tusse ganz bestimmt von ihren absonderlichen Forderungen ....

Nein, sie kann das natürlich nicht verlangen. Man muß sich auch als Hartz IV-Empfänger nicht scheiden lassen. Es reicht, wenn man "dauernd getrennt lebend" ist ( § 7 Abs. 3 SGB II ). Von Geschieden steht nirgends was. Wenn deshalb Geld gestrichen wird etc sofort Widerspruch einlegen und ab zum Anwalt.

DH

Kann sie nicht. Ein Beweis für euer Getrenntleben ist ja schon dein Umzug in eine andere Stadt. Übrigens nimmt kein Gericht deinen Scheidungsantrag an, wenn ihr nicht bereits ein Jahr getrennt lebt (außer in Ausnahmefällen, wenn z.B. dein Leben durch einen gewalttätigen Ehemann bedroht ist). Was sagt sie eigentlich dazu, dass du in einem anderen Ort als dein Mann deinen Antrag stellst? Vielleicht, dass du zurückgehen sollst? Das ginge ja wirklich zu weit. Lege sofort Widerspruch ein oder beschwere dich beim Chef des JobCenters, wenn sie deinen Antrag nicht annimmt (oder zum Anwalt).