Wieso soll ich den Anwalt meiner Frau zahlen?
zwischen mir und meiner Frau läuft nach 4monatiger Ehezeit ein Scheidungsantrag. Sie bekommt die Hälfte von meiner Rente monatl. als Trennungsunterhalt, das sind 1300 euro netto. Jetzt soll ich auch noch die Kosten ihres Anwaltes übernehmen, obwohl mir bis zur Scheidung auch nur noch 1300 Euro bleiben und davon eine Haushaltshilfe bezahlen muss. In der Regel zahlt doch jeder seinen Anwalt selbst ?? Oder beantragt Prozesskostenhilfe, die sie wohl bei der hohen Unterhaltsumme nicht bekommen wird. Was kann ich dagegen tun ? Die Ehegemeinschaft kam nach der kurzen Zeit nie richtig zustande
5 Antworten
Den Anwalt Deiner Frau mußt Du nicht zahlen. Es gibt übrigens auch Prozeßkosten Hilfe in Form von Ratenzahlung. Wie alt ist denn Deine Frau, event. muß Sie sogar nach neuem Scheidungsrecht selbst für Ihren Unterhalt aufkommen. Suche Dir einen Fachanwalt für Scheidungsrecht, nicht so ein Wald- und Wiesenanwalt der alles macht. Der kennt sich am Besten aus und kennt noch den ein od. anderen Dreh die Sache für Dich zu richten. Viel Erfolg. Bei mir hat es super geklappt. Viel Erfolg!
danke, das macht wieder etwas Mut ...
War ja eine ziemlich teuere Ehe... Drum prüfe, wer sich ewig bindet...
Dein Frust ist verständlich, allerdings kann und darf hier niemand eine Rechtsberatung geben. Zumal deine Angaben dazu auch zu gering sind. Du solltest die ganze Sache an deinen Anwalt weitergeben und dich selbst ohne Rücksprache mit diesem garnicht auf irgend etwas einlassen. Den solltest du auf jeden Fall haben, sonst wird es nur noch teurer für dich.
Ich kann @SupraX hier nur zustimmen und ebenfalls empfehlen, die Sachlage mit Ihrem Anwalt zu erörtern.
Wer den Anwalt beauftragt hat, der zahlt ihn.
Du musst nur aufpassen, wenn ihr beide ein gemeinsames Erstgespräch beim Anwalt hattet, der danach Deine Frau vertreten und die Scheidung eingereicht hat, dann sind für dieses Gepräch die hälftigen Beratungskosten von Dir zu bezahlen.
Mir fällt in der Praxis auf, dass immer wieder Partner, die den Anwalt nehmen (bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur der Antragsteller einen Anwalt) versuchen, von ihrem/ihrer Ex, die hälftigen Anwaltskosten zu "erpressen".
Wenn die Bezahlung (jeder zahlt die Hälfte) auf freiwilliger Basis passiert, dann ist das eine andere Sache.
ne, wir hatten kein gemeins. Erstgespräch ... zum Glück. 1000 Dank, super Antwort !!!
regelt das nicht das Gericht?
Wer 2600 Euro Rente bezieht (augenroll), wird wohl eher nicht beim Jobcenter aufschlagen müssen.
http://www.gutefrage.net/frage/kann-man-das-jobcenter-wechseln-
Deine weiteren Fragen sind in dieser Hinsicht (Scheidung, Jobcenter, etc.) auch sehr interessant, bzw. erhellend :-)
Haste Langeweile?
als ehem. Schiffskapitän plus Zusatzrente hat man ausgezeichnete Renteneinkünfte, die man nicht geschenkt bekommt, sondern erwirtschaftet hat !! ;-)
Wer für andere schreibt, tut gut daran, nicht die Ich-Form zu verwenden.
Ansonsten solltest du wissen, daß es hier reichlich Trolle gibt, die einfach nur dämliche Fragen stellen, oder auch gerne mal heute Hü und morgen Hott fragen.
Ich suche hier keine Belehrungen, ich stelle Fragen ... wie es in diesem forum angeboten wird. Und wen stört es, wenn jemand erst Hü und dann Hott fragt ?
ich stelle übrigens auch Fragen für andere, die kein Internet haben und sich damit nicht auskennen. Sind also nicht immer auf mich zu beziehen, ist auch wurscht, oder ?? Ein Antwort ohne "Diagnose" würde genügen ;-)