Minijob und Verhinderungspflege durchführen?

3 Antworten

Wenn du die Pflege kostenlos leistest natürlich ja. Wenn du dafür ein "Gehalt", in welcher Form auch immer, beziehst, ist die Einnahme steuerpflichtig.

Ob du tatsächlich Steuern zahlen musst, ist eine andere Frage.

Grundsätzlich ist kein Beschäftigungsverhältnis anzunehmen, wenn an die Pflegeperson nur das Pflegegeld entsprechend des Pflegegrades weitergereicht wird. Das bedeutet, dass keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung gesteht und somit auch keine Steuer zu entrichten ist.

Überschreitet die Zahlung für die Verhinderungspflege die Höhe des Pflegegeldes, muss geprüft werden, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Hier kann die Pflegekasse sicher unterstützen.

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Viele Grüße,

Ihr Team der Minijob-Zentrale