Erbe ausschlagen - was geschiet mit Sachen, die auf anderen Namen gekauft worden sind?

10 Antworten

Wenn nun der Fall der Fälle eintritt, werde ich das Erbe wohl ausschlagen (müssen), da es vermutlich überschuldet ist und meine Einkommenssituation als Student die Übernahme nicht zulässt, so gern ich dies auch würde.

Und inwiefern ließ es Deine Einkommenssituation dann zu, überhaupt teure Geschenke zu machen? Oder war es dann nicht eher so, dass die entsprechenden "Geschenke" auf Deinen Namen gekauft wurden, um sie im Falle X vor einem Gerichtsvollzieher schützen zu können?

Ansonsten - Geschenke - als solche sind diese eindeutig zum Eigentum des Schuldners zu rechnen.

Bei einer Erbauschlagung ist nun einmal kein Raum für Sentimentalitäten, da hast Du dann nicht einmal mehr Anspruch auf das persönliche Fotoalbum oder das Tagebuch etc. ...

Sie können die Tatsache der Schenkung verschweigen und eine Leihe geltend machen, bei der das Eigentum der nachweislich von Ihnen gekauften Sachen bei Ihnen verblieben ist.

Eine weitere Möglickeit wäre, die Sachen vor Eintritt des Erbfalls heraus zu verlangen oder sich an zu eignen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also. Wenn Du eine Erbschaft ausschlägst, betrifft das die gesamte Erbmasse. Du hast einerseits die Schulden von der Backe, bekommst aber andererseits vom Eigentum des Erblassers nichts. Zum Eigentum des Erblassers gehört auch alles, was Du ihm zu Lebzeiten geschenkt hast. Dabei ist es egal, wessen Name auf der Rechnung steht.

Wenn Du deine Sachen zurückhaben willst, wird der Nachlassverwalter einen Nachweis verlangen, dass Du die Sachen nur verliehen hast und sie immer noch dein Eigentum sind. Dass da die Vorlage der Rechnung ausreicht, wage ich mal zu bezweifeln. Desweiteren, wenn andere Familienangehörige bestätigen, dass Du die Sachen dem Erblasser geschenkt hast, ist es für den Nachlassverwalter eindeutig so, dass die Sachen zur Erbmasse gehören. Einzige Möglichkeit wäre also, die Dinge vorher zu regeln.

Geschenkt ist und bleibt geschenkt.

Auch auf diese Dinge verzichtest Du mit Ausschlagen des Erbes.

Könntest Du ernsthaft nachweisen, dass es nur zum Gebrauch überlassen war, sähe es anders aus.

Versuchen könntest Du es, die prüfen aber genauestens.

Trotzdem.. im Moment hast Du eh nichts, wenn Du es umsonst versuchst hast Du auch nichts verloren.. hast es aber wenigstens versucht.

es ist nicht dein Eigentum; du hast die Sachen verschenkt. da nutzt dir auch keine Rechnung.

Schenkungsvertrag mit Sachgrund - der Grund ist entfallen, müssen die Geschenke zurück

da ein Vermögensverwalter eingesetzt wurde, frage da an