Steuerabzüge bei 2 Minijobs, lohnt es sich?

8 Antworten

Steuerlich passiert dir da nicht viel.

Der erste Minijob taucht nicht in deiner Einkommensteuer auf da er bereits pauschal versteuert wurde. Der zweite Job dürfte so nicht mehr abgerechnet werden damit kommst du aber bei weitem nicht an den Steuerfreibetrag dran (Soweit das die einzigen Jobs im Jahr wären natürlich) und somit zahlst du auch keine Steuern.

Was jedoch anfallen müsste wären die Sozialversicherungsbeiträge. Kann ich dir leider grade nicht ausrechnen wie viel das ist aber sind normalerweise schon ein paar €€

Fraglich wäre auch ob der entsprechend zweite Arbeitgeber da mitmachen will. Das müsstest du so oder so abklären.

Ob es sich finanziell lohnt. Ja natürlich du hast mehr Geld als ohne den 2ten Job .. ob es sich aus deiner sicht zeitlich Lohnt ist etwas anderes. Bei 4,88€ würde ich drüber nachdenken bei 30€/h wärs für mich wohl noch ok als Student :D

Super Antwort von ellaluise! 
Auch mein Tipp wäre: Werkstudentenjob in der Gleitzone mit 850€ Entgelt/Monat - D.h. es werden nur 9,35% Rentenversicherung fällig, sonst nix!
Einkommenssteuer fällt wohl nicht an (außer Du bist verheiratet oder hast zusätzliches Einkommen), da Du ja als schlaue Studentin Deine Werbekosten steuerlich geltend machst (Steuererklärung) und dann unter dem besagten Freibetrag liegst ;)


Richard1962  24.01.2017, 15:25

Andere Option ist noch die Übungsleiterpauschale:

Damit kann jeder 200€ pro Monat Sozialversicherungsfrei hinzu verdienen.

Also:

1 Minijob = 450€

+

200€ als Übungsleiter

= 650 Euro / Monat

Das gilt natürlich nur in einer entsprechender Arbeitsstätte, in der ein Übungsleiter eingesetzt werden kann.



Du kannst zwar 2 Minijobs machen, darfst aber nicht über die 450€/Monat kommen.

Beide Arbeitgeber müssen von einander wissen. Beide Arbeitgeber würden dich ja bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Es sind nicht die steuerlichen Abgaben sondern die Sozialversicherungsabgaben, die anfallen würden.

Kommt man mit 2 Minijob´s über 450€, werden beide Job´s sozialversicherungspflichtig. 

Bei dir könnte das u.U. unter Werkstudententätigkeit fallen, d.h. nur Abgaben zur Rentenversicherung. Allerdings würdest du aus der Familienversicherung fallen d.h. studentische KV von dir zu zahlen.  Ob das in der Praxis so geht? Ob Arbeitgeber da mitmachen?

Finanziell gesehen wäre ein pauschal versteuerter Minijob mit Verzicht auf Rentenversicherung und ein Job oberhalb des Minijobs als Werkstudententätigkeit wohl am lohnendsten.

Aber, für Studentenstatus nicht mehr wie 20 Wochenstd. (während des Semesters) arbeiten, oder? Und keine Familienversicherung mehr.

Noch eine Möglichkeit, eine gutbezahlte Werkstudententätigkeit mit 10-20 Wochenstunden.


Richard1962  24.01.2017, 15:12

Super Antwort! 

Bei 2 Minijobs werden deine beiden Entgelte miteinander addiert und darauf musst du Steuern zahlen, wenn du über dem Steuerfreibetrag bist.

Wenn beide Jobs zusammen gerechnet nicht mehr, als 450 Euro ergeben, dann ist es unschädlich.

Die Steuerlast ist gar nicht mal so dramatisch, die hohen Abzüge entstehen bei den Sozialabgaben.