Minijob, Tätigkeit mit Übungsleiterpauschale und ALG2?

4 Antworten

Ja. Du darfst INSGESAMT 200 Euro anrechnungsfrei verdienen  in diesem speziellen Fall. Nicht allein durch die ÜL  Pauschale 

thelastofusss 
Fragesteller
 30.05.2016, 16:06

danke! da ich alleine schon einen Freibetrag von 170 Euro von meinem Minijob bekomme, würde es sich dann wohl nicht lohnen, die Stelle als Übungsleiter zu besetzen.

Skibomor  30.05.2016, 16:09
@thelastofusss

Du bekommst auch keinen Übungsleiterjob, der nur 30 Euro im Monat bringen darf, fürchte ich.

AntwortMarkus  30.05.2016, 16:09
@thelastofusss

Es würde sich lohnen. 

1. Weil es Dein Selbstbewusstsein  stärkt, nicht mehr so stark  vonach der Allgemeinheit  abhängig  zu sein.

2. Du bist verpflichtet, jede Möglichkeit  zu nutzen,  weniger auf Transfer Leistungen angewiesen zu sein, um den Steuerzahler  zu entlasten.  Das hast du in deiner WiderEingliederung Vereinbarung unterschreiben. 

3. Gist du der Gesellschaft etwas zurück und tust noch etwas für den guten Zweck. 

thelastofusss 
Fragesteller
 30.05.2016, 16:30
@AntwortMarkus

verstehe deinen Gedankengang, jedoch wird die Dame mich wohl kaum einsetzen, wenn ich nur 3 mal im Monat erscheinen kann.

AntwortMarkus  30.05.2016, 16:36
@thelastofusss

Sie soll dich voll einsetzen. 

Verstehst meinen Gedankengang doch nicht so ganz. Jeder Euro, den man selber verdient, ist ein  Euro, auf den man stolz  sein kann. Lasse es doch  anrechnen.  Warum soll die Allgemeinheit  zahlen, wenn du die Möglichkeit  hast, selber eigenes Geld zu verdienen? 

Es macht sich zudem gut im Lebenslauf.

Skibomor  30.05.2016, 16:08

Richtig, es sind 200, nicht 165! Aber als Summe von Minijob und ÜLP

Du hättest dadurch dann 100 € mehr,als wenn du nur dein Erwerbseinkommen hättest,denn an die Stelle der 100 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen tritt dann der Freibetrag von 200 € !

Würdest du angenommen 450 € Brutto wie Netto verdienen läge dein Freibetrag bei 170 € und 280 € wäre dein anrechenbares Einkommen.

Wenn du jetzt noch eine Pauschale von 200 € für deinen Übungsleiter bekommen würdest stehen dir dann von 100 € - 450 € = 350 € noch mal 20 % davon als Freibetrag zu.

Dann hättest du deine 200 € + 70 € vom Erwerbseinkommen.

Hättest du angenommen nur eine Pauschale von 150 € würden dir ja noch 50 € bis zu deinen 200 € fehlen.

Dann würden diese von deinen 450 € abgezweigt,es bliebe dann trotzdem bei der Berechnung wie beim normalen Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll-

Es würden nur die 100 € vom Brutto angenommen und bis zu deinen 450 € hättest du eine Differenz von 350 € und darauf stehen dir 20 % Freibetrag zu,also kommen 70 € dazu.

Du hättest dann einen gesamten Freibetrag von 270 €.

Ich frag blöd: wie kommst Du auf die 100€?

Als ich das mal erwägte, waren es knapp 170€  (warens 1656?) monatlich und maximal 15 Wochenstunden, das sagte man mir vor Ort dringlichst.


Beides unbedingt einzuhalten.


thelastofusss 
Fragesteller
 30.05.2016, 16:08

100 Euro + 20% dessen, was über die 100 hinausgeht. in meinem Fall dann 350, womit wir bei deinen 170 wären.