Bei hartz 4 minijob.kann man auch nur für 100 Euro arbeiten?
Hallo, ich bin in Elternzeit und beziehe aufstockend hartz 4. Im Sommer würde ich gerne langsam wieder anfangen zu arbeiten. Vorerst in einem minijob beim alten AG. Muss ich nun gleich die 450 Euro erarbeiten um meinen freibetrag zu behalten oder kann ich auch weniger arbeiten, sodass ich nur 200 Euro raus bekomme und trotzdem meinen ganzen freibetrag bekomme?
4 Antworten
Soweit Du als Leistungsbezieher mit einem Minijob nur 100 Euro im Monat verdienst, so kannst Du diese anrechnungsfrei behalten ( Allerdings musst Du dieses Einkommen trotzdem dem JC melden ) . Ansonsten gilt : vom erzielten Lohn aus einem solchen Job sind die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, vom Betrag darüber hinaus bleiben weitere 20 % anrechnungsfrei. Somit bleiben Dir als Leistungsbezieher aus einem solchen Job maximal 170 Euro zusätzlich.
Wieviel Du dann während der Elternzeit arbeitest entscheiden nur Du und Dein Arbeitgeber.
Einen Freibetrag bekommt man nicht, dieser berechnet sich nach § 11 b SGB - ll aus dem Bruttoeinkommen und würde bei 450 € Brutto 170 € betragen, der dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht würde und bei angenommen 450 € Brutto = Netto dann 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben würde, es sei denn man könnte notwendige berufsbedingte Aufwendungen von monatlich über 70 € geltend machen.
Würdest du dann auch weiter Elterngeld beziehen oder wäre der Anspruch verbraucht, denn dann würde sich das in der Regel nicht lohnen ?
Ich bekomme noch bis September elterngeld. Da das zu wenig ist aufstockend hartz 4
Ab September nur Hartz IV, Unterhalt, Kindergeld
Das stimmt ja auch, die Frage wegen dem Elterngeld habe ich nur deshalb gestellt, weil Erwerbseinkommen auf das Elterngeld angerechnet werden würde und man nicht doppelte Freibeträge geltend machen könnte.
Wenn du dann kein Elterngeld mehr bekommst, dann stehen dir die Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu, dass wären wie gesagt vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, dann kämen ab 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1500 € Brutto ( wegen dem minderjährigen Kind ) nochmal 10 % an Freibetrag dazu, ohne Kind wären es nur 10 % Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto.
Da du bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes auf keinen Fall der Vermittlung zur Verfügung stehen musst, kann dich das Jobcenter auch nicht verpflichten mehr zu arbeiten, wenn du also nur 100 € max.im Monat verdienen würdest, dann würde auch nichts auf euren Bedarf angerechnet.
Das musst du dann mit deinem Arbeitgeber ( AG ) klären, wenn er nichts dagegen hat, dass du dann nur bis zu 100 € arbeitest, dann spricht natürlich nichts dagegen.
Ah! Ok, danke für die sachliche Erklärung!
Bitteschön
Doch nochmal fürs Verständnis :) wenn ich jetzt elterngeld bekomme und anfange auf 450 Euro Basis zu arbeiten bekomme ich nicht mehr raus weil ja mein freibetrag quasi schon für das elterngeld verbraucht ist?
Es kommt darauf an was und über welchen Zeitraum ( 1 oder 2 Jahre ) du das Elterngeld beziehst und was dann im Endeffekt durch dein Erwerbseinkommen an Elterngeld gekürzt würde.
Wenn du z.B. derzeit durch dein Elterngeld einen Freibetrag von monatlich 300 € hättest und würdest bei 450 € Brutto = Nettoeinkommen immer noch soviel Elterngeld bekommen, dass du theoretisch immer noch diese 300 € Freibetrag absetzen könntest, dann stünden dir bei 450 € Brutto = Netto ja max.170 € an Freibetrag zu.
In diesem Fall müsste dann zumindest der Differenzbetrag von 130 € noch berücksichtigt werden, denn sonst würdest du ja ein Minusgeschäft machen.
Du hast was von 300 Euro freibetrag beim elterngeld geschrieben... Das elterngeld berechnet sich aus erwerbseinkommen. Das sind im Moment etwa 370 Euro. Aber im hartz 4 bescheid steht, dass 220 Euro berücksichtigt werden. Also angerechnet. Damit hab ich ja nur einen freibetrag von 150 Euro. Da läuft doch was falsch, oder?
Dann beziehst du dein Elterngeld über 2 Jahre, dann halbiert sich natürlich auch der Freibetrag von 300 € auf dann nur noch 150 €, somit ergibt das dann 220 € anrechenbares Elterngeld.
Aber wenn ich mich nicht irre, müssten von den 220 € vorher noch die 30 € Versicherungspauschale berücksichtigt werden, wenn du nicht auch noch einen KFZ - Beitrag für die Haftpflicht absetzen kannst.
Kfz gibt's nicht... Ich beziehe 1.5 Jahre elterngeld. Aber dann wird das der gleiche freibetrag sein. Vielen Dank!
Kein Arbeitgeber macht den Spaß mit, weil es die Untergrenze von 175,- € zur Bemessung der SV-Pauschalen gibt.
Mal davon ab ist die Herangehensweise irgendwie behindert den Verdienst möglich klein zu halten um noch möglichst viel aus der Staatstitte saugen zu können?
Es erfolgt auch im Rahmen des SGB II keine 100% Anrechnung von Einkommen oberhalb des 100,- € Freibetrags.
Vgl. § 11b Abs. 3, Nr. 2 SGB II.
Also behindert zu schreiben und mich damit beleidigen zu wollen ist ja mal gar nicht in Ordnung... Ferner habe ich ja auch geschrieben, dass ich auch später mehr arbeiten werde, nur jetzt am Anfang der Elternzeit langsam anfangen möchte...
Verhaltenskritik ist keine Beleidigung...
Dann aber bitte politisch korrekt
Kannst auch weniger. 450 sind nur das maximale
Aber im paragraph 11b steht auch was von 100 Euro, die nicht anzurechnen sind