übungsleiterpauschale ehrenamtspauschle minijob kombinieren?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja klar doch - du kannst alles zusammen ausnutzen: seit dem 1.1.2021 wurde die Übungsleiterpauschale auf 3.000€ im Jahr erhöht (250€ mtl.)

Die Ehrenamtspauschale wird ab 1. Januar 2021 von 720 Euro auf 840 Euro angehoben.

Das Ehrenamt ist aktuell mit 840€ im Jahr steuerfrei möglich und wenn dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer beim 450-Euro-Minijob entrichtet, dann ist dieser Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung anzugeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Dir bleiben dann vom Minijoblohn gerade mal die 3,6% RV-Pflicht an Abzügen. Auch dafür kannst du einen Befreiungsantrag beim künftigen Minijob-Arbeitgeber stellen, würde ich aber nicht dazu raten, weil dir sonst wichtige Wartezeiten später bei Leistunganträgen fehlen :-((

Hier noch ein paar Links von der minijob-zentrale.de zum Nachlesen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html;jsessionid=67BDFF99ECB9A6838387C279AB8AF6E0

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

wie z.B.: Anspruch auf das volle Leistungspaket in der Rentenversicherung
  • Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
  • Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten!!!
  • Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
  • Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.

Wo oder wie bist du denn momentan krankenversichert???

Gruß siola55 und viel Erfolg bei der Jobsuche ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  03.07.2021, 20:14

Danke für die Blumen - freut mich sehr ;-)