Ehrenamtliche Tätigkeit+ Minijob + Jobcenter?

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In einem Ehrenamt bleiben monatlich bis zu 200 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf, nicht nur 170 € wie du denkst !

Auf Erwerbseinkommen stehen dir ab dem 15 Lebensjahr Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Diese Freibeträge werden dann addiert, theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das anrechenbare Erwerbseinkommen, dass dann auf den Bedarf angerechnet würde.

Wenn du nun zu deinem Ehrenamt zusätzlich ein Erwerbseinkommen erzielst und deine 200 € die dir aufs Ehrenamt zustehen nicht ausschöpfst, dann wird dieser Differenzbetrag von deinem Bruttoeinkommen abgezogen, bis die 200 € voll sind.

Es tritt dann anstelle der 100 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen deine 200 € die dir auf das Ehrenamt zustehen würden.

Hast du also angenommen 150 € vom Ehrenamt und 520 € Brutto aus Erwerbseinkommen, dann würden die 150 € zu den 520 € Brutto addiert.

Erwerbseinkommen 520 € Brutto

Ehrenamt 150 €

gesamt 670 €

Grundabsetzungsbetrag nach § 11 b Abs. 2 Satz 3 von 200 €.

Freibetrag nach § 11 b Abs. 3 Nr. 1, dass sind dann von 100 € - 670 € ( 570 € ) 20 % = 114 €.

200 € Grundfreibetrag + 114 € Freibetrag = 314 € Freibetrag.

670 € Gesamteinkommen abzüglich 314 € Freibetrag = 356 € anrechenbares Einkommen.

Da du aber bei über 450 € Brutto auch min.Sozialabgaben abführen wirst, verringert sich dann ja dein Einkommen, du wirst also weniger als 520 € aufs Konto ( Netto ) bekommen.

Deshalb wären dann diese 314 € Einkommen vom tatsächlichen Einkommen abzuziehen, es würde dann also weniger anrechenbares Einkommen bleiben.

Bei angenommen 520 € Brutto würdest du als Single mit Steuerklasse 1 auf etwa 412 € Netto kommen, mit deinen 150 € aus dem Ehrenamt würdest du dann tatsächlich nur über etwa 562 € verfügen, abzüglich der 314 € Freibetrag blieben dann nur ca. 248 € anrechenbares Einkommen übrig.

356 € wären es angenommen nur dann, wenn du Brutto = Netto bekommen würdest, also wie es bei einem Minijob der Fall sein könnte, wenn man sich von der Zuzahlung zur RV - beim AG - befreien lassen würde.

Dann würde es so aussehen :

Einkommen aus Erwerbstätigkeit 450 € Brutto = Netto + 150 € vom Ehrenamt = 600€ gesamt.

Grundfreibetrag von 200 €, dann 20 % Freibetrag von 100 € - 600 € ( von den übersteigenden 500 € ) zusätzlich 100 € = gesamt 300 € Freibetrag.

Dann läge das anrechenbare Einkommen bei 300 €.

isomatte  06.08.2018, 11:14

Danke dir für deinen Stern !

Losgelöst von den Freibeträgen:

Grundpflichten sind - für jeden arbeitsfähigen Bürger - den Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Soziale Leistungen sind Unterstützungen für vorübergehende Zeiten in denen man zu eigenen Lebensunterhalt nicht / nicht vollständig beitragen kann.

Freibeträge haben nicht den Sinn sich von dem o.g. zu verabschieden. Die Freibetragsdiskussionen halte ich für kontraproduktiv.

Jeder der arbeitet und mit seinem Einkommen - gerade etwas über ALG II - Beträgen liegt - seinen Lebensunterhalt verdient, erhält zusätzlich keine Freibeträge.

Das eherenamtlich ist bis ca 200€ unantastbar aber dein minijob koste dich nich 80 % sondern 90 % den Da sind nur 100€ frei also sind 420 € daswas deine eltern für dich weniger bekommen also must dudas geld an deine eltern abgeben!

Aber beides geht eignetlich auch nicht!Alos geht es nicht eherenamtlich + MInijob+ 2 freibetrag sind nicht möglich.

na, wer beim ehrenamt noch 150,-- kriegt, ist ja fein raus..

;-0

ruf einfach beim FA an...........