Wer zahlt die Strafe bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit bei Hauptjob und Minijob?

4 Antworten

Wie schon richtig festgestellt, gilt die maximale Arbeitszeit von 10 Stunden für beide Tätigkeiten und auch die Ruhepause von 11 Stunden.

Wenn dein Bekannter seinem Hauptarbeitgeber die Arbeitszeiten nicht mitgeteilt hat, kann der Hauptarbeitgeber nichts machen. Wenn dem Hauptarbeitgeber die Arbeitszeiten bekannt sind, kann er es verbieten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Strela73 
Fragesteller
 02.08.2019, 13:17

Also, wer müsste dann die Strafe zahlen bei nicht-wissen der Arbeitszeiten?

HoskevonBerg  02.08.2019, 13:40
@Strela73

Ich denke, da wird der Arbeitnehmer selbst Probleme bekommen, ob er eine Strafe in dieser Höhe zahlen muß, ich habe keine Ahnung.

Der Arbeitgeber Deines Freundes kann und muss ihm dann die Nebentätigkeit verbieten.

Duldet er sie, obwohl er weiß, dass das Arbeitszeitgesetz permanent mißachtet wird, ist das eine Straftat nach § 23 Arbeitszeitgesetz.

Wenn der AG Deinem Freund die Nebentätigkeit erlaubt hat unter der Voraussetzung, dass er nicht bei der Konkurrenz arbeitet, sein Job nicht darunter leidet und die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden, kann er ihm bei Mißachtung auch eine Abmahnung geben die, sollte darin auf arbeitsrechtliche Konsequenzen im Wiederholungsfall hingewiesen werden, auch zur Kündigung führen, wenn Dein Freund weiter zu viel/lange arbeitet.

Auch der AG des Nebenjobs muss auf die Einhaltung geltenden Rechts achten.

Deinem Freund drohen also auch Konsequenzen und nicht nur einem oder beiden Arbeitgebern.

Bei uns in der Firma achten die Vorgesetzten sehr darauf, dass niemand die Grenze überschreitet. Theoretisch kann das sogar einen Vorstand ins Gefängnis bringen. Die Firma haftet natürlich nicht. Aber die Führungskräfte / Vorstände schon.