Wer zahlt die Strafe bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit bei Hauptjob und Minijob?
Guten Tag!
Ein Freund von mit arbeitet täglich 8 Stunden auf 40 Stundenbasis (wöchentlich), er hat jetzt nebenbei noch einen Minijob auf 450€ Basis angenommen bei einem Supermarkt und überschreitet seither fast täglich die 10-Stunden Grenze (pro Tag) , die 48 Stunden-Grenze (pro Woche) und die 11 Stunden Ruhezeit nach getaner Arbeit werden auch nicht mehr eingehalten, wer müsste in dem Fall die Strafe zahlen? Die Firma, bei der er in Vollzeit arbeitet, oder der Supermarkt?
Vielen Dank schon mal!
4 Antworten
Wie schon richtig festgestellt, gilt die maximale Arbeitszeit von 10 Stunden für beide Tätigkeiten und auch die Ruhepause von 11 Stunden.
Wenn dein Bekannter seinem Hauptarbeitgeber die Arbeitszeiten nicht mitgeteilt hat, kann der Hauptarbeitgeber nichts machen. Wenn dem Hauptarbeitgeber die Arbeitszeiten bekannt sind, kann er es verbieten.
Ich denke, da wird der Arbeitnehmer selbst Probleme bekommen, ob er eine Strafe in dieser Höhe zahlen muß, ich habe keine Ahnung.
Der Arbeitgeber Deines Freundes kann und muss ihm dann die Nebentätigkeit verbieten.
Duldet er sie, obwohl er weiß, dass das Arbeitszeitgesetz permanent mißachtet wird, ist das eine Straftat nach § 23 Arbeitszeitgesetz.
Wenn der AG Deinem Freund die Nebentätigkeit erlaubt hat unter der Voraussetzung, dass er nicht bei der Konkurrenz arbeitet, sein Job nicht darunter leidet und die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden, kann er ihm bei Mißachtung auch eine Abmahnung geben die, sollte darin auf arbeitsrechtliche Konsequenzen im Wiederholungsfall hingewiesen werden, auch zur Kündigung führen, wenn Dein Freund weiter zu viel/lange arbeitet.
Auch der AG des Nebenjobs muss auf die Einhaltung geltenden Rechts achten.
Deinem Freund drohen also auch Konsequenzen und nicht nur einem oder beiden Arbeitgebern.
Bei uns in der Firma achten die Vorgesetzten sehr darauf, dass niemand die Grenze überschreitet. Theoretisch kann das sogar einen Vorstand ins Gefängnis bringen. Die Firma haftet natürlich nicht. Aber die Führungskräfte / Vorstände schon.
In dem Artikel geht es um das Überschreiten des Entgelts, nicht um die Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit.
Also, wer müsste dann die Strafe zahlen bei nicht-wissen der Arbeitszeiten?