Wird der Minijob auf Unterhalt angerechnet wenn man BAföG bezieht?

4 Antworten

Dein Einkommen ist ja bereits im Bafög-Bescheid angerechnet worden, es kann also nicht noch einmal vom Bedarf abgezogen werden.

Offenbar ist das Bafög-Amt der Meinung, deine Mutter müsse Dir monatlich 91,- Euro Unterhalt zahlen. Ob das stimmt oder nicht, weiß man nicht. Das Bafög-Amt hat ja keine Kompetenzen, den Unterhalt festzusetzen. Da sitzen auch keine Unterhalts-Experten. Deshab muss sich Deine Mutter auch nicht an diese Berechnung halten. Du selbst kannst auch nicht aufgrund dieses Bescheids Unterhalt von Deiner Mutter einfordern, denn es ist kein Unterhaltstitel. Es ist nur ein Titel über das Dir zustehende Bafög.

Möglicherweise schuildet Deine Mutter Dir tatsächlich Unterhalt, und vielleicht stimmt sogar die Berechnung des Amtes. Du kannst versuchen, ob Deine Mutter Dir diesen Betrag sozusagen freiwillig zahlt, wenn Du ihr das Schreiben des Amtes vorlegst. Falls nein, musst Du den Unterhaltsanspruch gegen Deine Mutter einklagen. Der Bafög-Bescheid hilft Dir dann nicht weiter.

Von Experte isomatte bestätigt

BAföG und Unterhalt sind zwei völlig verschiedene Geschichten und beruhen auch auf unterschiedlichen Angaben und Berechnungen.

Beim BAföG wird z.B. das Kindergeld überhaupt nicht berücksichtigt. Das Einkommen von vor 2 Jahren wird zugrunde gelegt und es werden lediglich Pauschalbeträge in Anrechnung gebracht.

Das ein Minijob beim BAföG berücksichtigt wird, wäre mir jetzt auch neu.

Und auch wenn da steht, dass deine Mutter dir noch 90,75 Euro zahlen soll, heißt das noch lange nicht, dass sie nach BGB muss oder nach der Unterhaltsrechnung nach BGB auch kann.

Und dann noch eine Frage:

...neben meinem dualen Studium...

Im dualen Studium verdienst du nichts? Also Geld kommt nur durch den Minijob rein? Denn sonst würde sich das Ganze schon weder völlig anders darstellen.

Allerdings hast Du für Deinen BAföG-Nebenverdienst einen  Freibetrag von 5.422 € im Jahr. Dein BAföG-Nebenverdienst ist notwendig– denn selbst der BAföG-Höchstsatz alleine reicht selten zum Leben aus.  Ob  Minijob  oder Nebenjob als  studentische Hilfskraft , solange Dein Einkommen unter 5.422 € im Jahr liegt ist das alles problemlos möglich.

https://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-nebenjob

Als Student mit eigener Wohnung stehen dir 860 Euro inkl. Kindergeld zu. BAföG als auch Kindergeld gelten als Einkommen und werden abgezogen.

Der Unterhalt errechnet sich aus dem bereinigten Netto der letzten 12 Monate.

Also wäre es nun wichtig zu wissen, was du am Ende tatsächlich an BAföG bekommst! Dein Kindergeld bekommst du per Abzweigung direkt? Falls nicht: Abzweigungsantrag stellen!

Und wenn du keinen Kontakt zur Mutter hast, wie konnte BAföG errechnet werden? Sie muss ja, genau wie dein Vater auch, ihre Einkommensbelege dafür vorlegen von vor 2 Jahren.

Der BAföG Höchstsatz beträgt derzeit 861 Euro inkl. Kranken- und Pflegeversicherung, falls du nicht mehr über die Eltern krankenversichert bist.

https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bedarf.html

Die angegebenen 752 verteilen sich auf 427 Euro Grundbedarf und 325 Euro Wohnpauschale.

Solltest du, warum also auch immer, tatsächlich nur 487Euro bekommen, dann wäre das Kindergeld noch voll zuzurechnen, so dass du auf 487 + 219 Euro kommst = 706 Euro.

Damit sind nach BGB also noch 154 Euro offen. Und dieser Betrag müsste dann von den Eltern übernommen werden. Ist dein Vater also tatsächlich nicht leistungsfähig, dann müsste deine Mutter diesen Betrag alleine tragen.

Und nun muss erstmal geschaut werden, ob sie das auch kann!

Also musst du sie auffordern dir ihre Einkommensbelege der letzten 12 Monate plus letztem Steuerbescheid vorzulegen. Das Gleiche bei deinem Vater. Und du sendest als Nachweis deiner "Bedürftigkeit" den BAföG Bescheid und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.

Wenn du unter 21 bist, dann berät und hilft dir auch das Jugendamt.

Im übrigen wird der Minijob beim Unterhalt nach BGB keineswegs zwangsläufig angerechnet! Denn ein Student soll sich dem Studium widmen und nicht jobben gehen. Also wird es als überobligatorische Tätigkeit gewertet und je nach Billigkeit angerechnet. Und wenn, dann ohnehin nur in Teilen.

Kessie1  01.11.2021, 21:48

Ach übrigens: was den Titel betrifft: bevor man jetzt also zum Gericht rennt und die Mutter verklagt, muss natürlich erstmal geklärt werden ob und was sie tatsächlich zahlen kann und muss. Wäre es jetzt z.B. dein dritter Anlauf eines Studiums, dann wäre sie nach BGB eh raus.

Und sollte deine Mutter nun ihre Einkommensbelege verweigern, dann füllst du Formblatt 8 aus und bekommst die Differenz vom Amt. Und das Amt kümmert sich dann ggf. um eine Klage gegen die Mutter.

Ein Anwalt verteuert das Ganze lediglich und du kannst 2 Jahre rum klagen und hast doch noch kein Geld... Die Vorausleistung ist der bessere und vor allem günstigere Weg für dich:

Du möchtest BAföG beantragen, doch deine Eltern weigern sich, Auskunft über ihr Einkommen zu geben? Oder sie leisten weniger Unterhalt, als im BAföG-Bescheid angerechnet wurde? Kein Problem! Wir helfen dir hier beim Ausfüllen von Formblatt 8, dem  Antrag auf Vorausleistung.

https://www.bafoeg-rechner.de/bafoeg-antrag/bafoeg-formblatt-8.php

Aber um den auszufüllen, musst du selbstverständlich erstmal die Eltern auffordern dir das Geld zu zahlen! Also erst versuchen, dann Vorausleistung beantragen, wenn der Versuch scheitert und dann vor allem auch nachweisen, dass du es versucht hast!

Und noch was zum 450 Euro Job:

Einen Ferien- oder Minijob müssen sich Studenten in der Regel nicht oder nur zum Teil auf den Unterhalt anrechnen lassen. Das gilt insbesondere, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht zuvor nicht oder nicht umfänglich nachgekommen sind (vgl. OLG Hamm,  Beschluss vom 10. September 2012, Az: II-14 UF 165/12). Das muss erst recht gelten, wenn die Eltern ohne Unterschreitung des Selbstbehalts zur Leistung des Unterhalts für den Studenten in der Lage sind. Deswegen sind 450-Euro-Jobs bei Studenten besonders beliebt. Bei diesen Minijobs findet oftmals kein oder nur ein geringer Abzug – abhängig vom Umfang des geleisteten Unterhalts – statt.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/unterhalt-fuer-studenten/11/

Es ist, wie so vieles im Unterhaltsrecht, eine Einzelfallbetrachtung!

Ja, deine Mutter müsste dir 90,75€ zahlen. Tut sie das nicht, kannst du Formblatt 8 einreichen. Dann wird nach BGB geprüft.

Minijob und Unterhalt würde miteinander verrechnet werden. Minijob und Bafög nicht.

Siehe zunächst die Antwort von @ Kessie 1 !

Wie alt bist Du denn und warum wird dein Einkommen aus dem Minijob bei der Berechnung des Bafög - berücksichtigt ?

Beim Bafög - darfst Du monatlich ohne Anrechnung bis zu 450 € Brutto verdienen, oder im Berechnungszeitraum von in der Regel 12 Monaten 5400 €.

Dein Einkommen aus dem Minijob dürfte also gar nicht bei der Berechnung auftauchen.

Hast Du in deiner Ausbildung ggf. auch eine Vergütung ?

Nur so würde sich dann auch die Anrechnung erklären.