Mindestmietzeit und Mieterhöhung?

3 Antworten

Bei einem Kündigungsverzicht kann der Mieter von seinem "Sonderkündigungsrecht" wegen Mieterhöhung Gebrauch machen.

Aber nur innerhalb der Überlegungsfrist. Danach nicht mehr.

Es gibt im deutschen Mietrecht keine Mindestmietzeit. Wenn es sich bei dir um einen wechselseitigen Kündigungsverzicht handelt, so kann während seiner Laufzeit selbstverständlich gemäß BGB die Miete erhöht werden.

Das sonderkündigungsrecht gilt bei jeder Mieterhöhung aber nur unmittelbar danach