Darf mein Vermieter ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung mit einer nicht-anerkannten Mieterhöhung verrechnen?

4 Antworten

Der Vermieter darf Guthaben aus eine BK-Abrechnung mit anderen Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnen.

Sofern diese Forderungen unstrittig sind.

Hat es sich bei der Mieterhöhung im Januar 2016 tatsächlich um eine Erhöhung der Kaltmiete´, nicht der BK-Vorauszahlungen, gehandelt und ist diese unwirksam darf er nichts verrechnen.

Insofern der Erhöhung widersprochen wurde...

Oje. Der Typ dürfte ein Arsch sein, selbst wenn er das nicht darf wird dir die Info alleine nichts bringen. Das Geld hat er schon und alles was man schonmal hat, gibt man nicht so einfach her. Geh direkt zur Mietervereinigung, die regeln das und der Vermieter fühlt sich mehr unter Druck gesetzt - garantiert. 

Eine formell unwirksame Mieterhöhung kann der Vermieter nicht einfordern und auch nicht aufrechnen.

Das Guthaben darfst du selbst von der Miete im Folgemonat nach Zustellung der Abrechnung von der Miete abziehen. Diese Verfahrensweise gib dem Vermieter per Einwurfeinschreiben zur Kenntnis.

Wie albatro schon empfahl: Dreh den Spieß um und ziehe von den nächsten Mietzahlungen das ab, was der Vermieter zu Unrecht einbehält.

Will der Vermieter trotz Deinem Widerspruch die Mieterhöhung durchsetzen, muss er klagen. Erst wenn seine Klage erfolgreich war, kann er ggf. rückwirkend die Erhöhung einfordern. Nicht vorher. Deswegen käme er auch mit einer evtl. Kündigung nicht durch, wenn er meint, er müßte Dich kündigen, weil Du Geld einbehältst.

Mach so und halt Dich ansonsten ruhig. Handeln muss der Vermieter.