Minderjähriger beim rauchen von der Polizei erwischt?

9 Antworten

Die würden dem minderjährigen (also dir) die Kippen wegnehmen und dir nen Vortrag halten, wie schädlich Rauchen ist. Wenn du ganz viel Pech hast, reden die vielleicht noch nen Wort mit deinen Eltern, ist aber sehr unwahrscheinlich, mehr kommt da nicht. Und lass das Rauchen sein, davon kommt man nicht mehr los glaub mir

Wurde mir beim Praktikum bei der Polizei gesagt .. Sie würden dem Minderjährigen eig. nur die Zigaretten abnehmen und eventuell nachfragen woher er sie hat. Die Eltern werden auf jeden Fall benachrichtigt darüber, ob man jetzt mit aufs Revier genommen oder nach Hause gebracht wird kann man nicht sagen. Mich würde es aber auch nicht wundern wenn sie es an das Jugendamt weitergeben wenn es öfter vorkommt. Dem Minderjährigen passiert jedoch nichts da das Jugenschutzgesetzt die Jugendlichen eben schützen und nicht bestrafen muss.

Glaub werden zum Revier gebracht und die Eltern kommen zum Revier und werden informiert. Dann geht es wieder ab nach Hause mit den Eltern.

Bei Alkohol ja, aber niemals wegen ner Kippe. Die Polizei muss auch noch richtige Verbrecher jagen, für solche Späße haben die keine Zeit :D

Hallo misterniceguyyy,

die Frage was mit Kindern und Jugendlichen passiert, die mit Zigaretten oder gar beim Rauchen erwischt werden taucht hier inzwischen fast mehrmals wöchentlich auf.

Es hält sich hier immer noch hartnäckig der Irrglaube, dass den Jugendlichen oder dessen Eltern mit einer Strafe oder mit Maßnahmen durch das Jugendamt rechnen müssen, dem ist aber nicht so.

Ich glaube jedes Kind weiß, dass Rauchen schädlich ist, dementsprechend will ich hier nicht weiter auf die moralische Seite im Bezug auf das Rauchen eingehen.

Im Bezug auf die rechtliche Seite sieht die Geschichte wie folgt aus. Es gibt nur ein einziges Gesetz in Deutschland zum Thema Jugendliche und Zigaretten bzw. das Rauchen an sich.

Der Gesetzestext lautet wie folgt:


§ 10 Jugendschutzgesetz - Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.


Liest man sich den Text genau durch sieht man erstes, dass das Verbot nur an Folgenden Orten verboten ist:

  1. in Gaststätten
  1. in Verkaufsstellen
  1. in der Öffentlichkeit

Somit bedeutet das im Umkehrschluss, dass das Rauchen an allen anderen Orten NICHT verboten ist.

Zu dem was an den drei aufgeführten Orten verboten ist, führt das Gesetz folgendes an:

  1. die Abgabe an Kinder oder Jugendliche

  2. die Gestattung des Rauchens

Es gibt aber keinen Gesetzestext, der es den Kindern und Jugendlichen selbst verbietet zu Rauchen.

Das bedeutet für die Kinder und den Jugendlichen, dass ihnen vom Gesetz nichts passieren kann, wenn sie beim Rauchen erwischt werden.

Wer hier schreibt, dass den Kindern und Jugendlichen eine Strafe oder ein Bußgeld oder irgendwelche Maßnahmen vom Jugendamt droht schreibt hier absoluten Blödsinn.

Im folgenden Paragraphen ist angeführt, was überhaupt mit einem Bußgeld sanktioniert werden kann:


§ 28 Jugendschutzgesetz - Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig

Satz 12. entgegen § 10 Abs. 1 Tabakwaren abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet,

Satz 13. entgegen § 10 Abs. 2 Satz 1 Tabakwaren in einem Automaten anbietet,

(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


Wie man dort lesen kann, gibt es auch nur zwei Personenkreise, die überhaupt mit einem Bußgeld belegt werden können. Das sind:

  1. Veranstalter
  1. Gewerbetreibende

Das bedeutet wiederum, dass weder die Kinder oder Jugendlichen, noch dessen Eltern, Freunde, Bekannte oder sonstige private Personen bestraft werden können.

Was bedeutet das jetzt in der Praxis.

  1. Darf die Polizei oder das Ordnungsamt Kinder und Jugendliche zwecks Auffinden von Zigaretten durchsuchen, wenn diese nicht direkt beim Rauchen erwischt worden sind?
    • Nein, da der Besitz von Tabakwaren keine Ordnungswidrigkeit da stellen, darf auch Niemand durchsucht werden.
  1. Darf die Polizei dem Jugendlichen die Zigaretten abnehmen, wenn er beim Rauchen erwischt worden ist oder alles dafür spricht, dass er gleich rauchen wird?
    • Ja, das darf die Polizei.
    • Die Polizei darf die Tabakwaren aber nicht vernichten, sondern muss den Eltern des Kindes / des Jugendlichen die Möglichkeit geben die Tabakwaren abzuholen.
  1. Darf die Polizei das Kind bitten die Tabakwaren zu vernichten?
    • Ja die Polizei kann den Jugendlichen selbstverständlich bitten die Tabakwaren zu vernichten. Das ist aber nur eine Bitte und wie bei allen Bitten muss man der Bitte nicht nachkommen. Man erspart sich nur damit, dass die Eltern informiert werden.
  1. Darf die Polizei ein Kind / einen Jugendlichen mitnehmen, wenn es beim Rauchen erwischt worden ist?
    • Nein, darf die Polizei nicht, da das Kind bzw. der Jugendliche ja keine Ordnungswidrigkeit begangen hat.
  1. Darf die Polizei die Eltern überhaupt informieren, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher beim Rauchen erwischt worden ist?
    • Es spricht zumindest nichts dagegen, wenn die Polizei die Eltern informieren, ist halt nur unsinnig, weil es weder erforderlich ist, noch was bringt, ist ja schließlich wie nun ausführlich angeführt ja für das Kind / den Jugendlichen NICHT verboten zu rauchen.

Hoffe habe nun alle Fragen bezüglich des Themas Kinder / Jugendliche und ob das Rauchen für diese verboten und unter Strafe steht beantwortet.

Schöne Grüße
TheGrow

Danke 👝

Die Zigarettenpackung wird beschlagnahmt, Du wirst nach Hause gefahren und es folgt ein Gespräch mit einem Erziehungsberechtigten.