Mietwohnung mit Übernahme von Boden und Küche?
Hallo zusammen,
bei einem Wohnungsangebot, das eigentlich sehr attraktiv ist, gibt es einen komischen Haken:
Der Vormieter hat wohl Parkett verlegt und eine neue Küche in die Wohnung des Vermieters eingebaut. Diese beiden Sachen sollen jetzt vom Nachmieter für 2500€ abgelöst werden.
Ist das Abzocke? Ich mein, ist das gängige Praxis? Ich habe das noch nie gehört. Küche und Boden sind doch so grundlegende Elemente einer Wohnung, dass sich darum eigentlich der Vermieter und nicht der Mieter kümmert. Inwiefern steckt denn ein Mieter selbst so viel Geld in eine Wohnung für Dinge, die eigentlich auf Mieterseite zu sehen ist.
Und Deine eine Ablöse dafür für 2500€. Vielleicht unterstelle ich dem Vermieter ja auch was, aber ich hab das so noch nie gehört. Kennt sich da jemand von euch aus?
Gruß,
you are amazing
9 Antworten
Wenn der Vormieter die Ablöse verlangt und der Vermieter dabei mitspielt, ist das durchaus in Ordnung. Voraussetzung: Es gibt genügend Interessenten, die das bezahlen würden.
Wenn der Vermieter aber selbst einen Mieter auswählt und dabei nicht darauf achtet, ob dieser die Ablösung zahlen will, muss der Vormieter ggf. alles wieder raus reissen. Es spricht in einer solchen Situation aber viele dafür, dass der Vermieter "mitspielt".
Auch der Vermieter könnte Küche und Boden ablösen und dann mit entsprechendem Aufschlag auf die Miete weiter vermieten. Seltsam wäre es, wenn der Vermieter die Ablöse verlangen würde, auch wenn er sie dem Vormieter ausbezahlt hat.
Danke für die Auszeichnung.
Auch bei uns ist das Alltag, vor allem die Genossenschaften vermieten ohne Möbel und ohne Fußbodenbelag.
Sie sind eben auch lernfähig und stellen immer wieder fest, mehr sparen geht nicht. Denn das Eigentum der lieben Nutzer/Mieter hält doch deutlich länger.
Erklären kann es mir keiner, warum wir Vermieter oftmals im Jahr Tischler/Maler, Fußbodenverleger organisieren müssen, nur weil die lieben Mieter mit Küchenmöbel und so noch nicht so richtig umgehen können.
Merke:
Eine Einbau-Küche kostet heute rd. 5 bis 10.000 EUR, Fußbodenbelag ebenso, Schönheitsreparaturen rd. 5.000 EUR.
Somit müssen in 10 Jahren über die Miete kalkuliert werden je m² rd 2,50 bis 3 EUR/Monat und bezahlt werden.
Natürlich sind zwei Eimer gute Farbe deutlich günstiger, aber welcher Mieter möchte heute noch sich vertragsgerecht verhalten und selber malern?
Und wenn ein Mieter seinen Kram loswerden möchte, gilt ja, verschenken, verkaufen oder eben mitnehmen.
Nur, ich vergebe meine Mietgegenstände, damit hat ein Ex-Mieter nichts am Hut.
Was sagt der Vermieter?
Viel Glück.
Ich finde sowas generell unverschämt. Das Problem ist das viele andere sofort bereit wären das zu bezahlen.
Ist auch so, bei der Mietslage hier wurde er trotzdem sofort mit Rückmeldungen überflutet. Mich hat es da nur einfach interessiert, ob das vielleicht eine neue Masche ist, um noch mehr Profit rauszuschlagen (sowas geht ja dann meist schwarz über die Hand).
Warum so kühn?
Heute wird doch alles über die Miete geregelt und warum darf ein Mieter beim Auszug seinen Kram nicht verkaufen, wenn er noch zu gebrauchen ist.
Ich finde es sogar unverschämt weil a ein Boden drin sein muss und b man die Sachen übernehmen muss sonst bekommt man die Wohnung nicht. Ich hatte mir mal eine Wohnung angesehen da war eine Küche drin die sollte 1500€ kosten und hatte Sperrmüllqualität. Und ich wiederhole mich mal, wahrscheinlich habt ihr das überlesen und zickt deswegen, es stehen andere in der Schlage die das sofort machen würden.
Ja, so sieht es bei dem speziellen Fall hier eben auch aus. Es erscheint mir fast wie ein überteuertes Wohlgesinnungshonorar für die Auswahl des Nachmieters.
Ich finde es sogar unverschämt weil a ein Boden drin sein muss
Schmarrn: Ein Bodenbelag gehört ebensowenig zur Mietwohnung wie Tapeten, Deckenlampen oder Vorhänge :-O
Die weitaus meisten werden ohne vermietete, um den Interessentenkreis nicht einzuschränken (Allergiker) oder Ersatz bei Verschleiß zu vermeiden.
b man die Sachen übernehmen muss sonst bekommt man die Wohnung nicht.
Und ohne Bodenbelag bekomt man keine Mieter, die die Kosten dafür scheuen.
Klar bekommt man Mieter auch ohne Bodenbelag. Und der Bodenbelag ist sehr wohl Vermietersache. Wir haben halt Wohnungsmangel, glaub mir, habe 9 Monate eine Wohnung gesucht und allerlei gesehen.
Und der Bodenbelag ist sehr wohl Vermietersache.
Nein, ist er nicht. Ebensowenig wie Tapeten an den Wänden oder Vorhänge am Schlafzimmerfenster.
Doch.
Doch.
Getretener Quark wird breit, nicht stark. Den Beleg für deine Behauptung bleibst du unverändert schuldig. Bis dahin bleibe ich bei meiner Definition der Mindestaustattung von Wohnraum, wie sie durch das BVerfG-Urteil aus Januar 1990 (IMHO unverändert) festgelegt ist :-)
Doch.
Das ist durchaus gängig und üblich, gerade bei Küchen. Wer fordert denn den Betrag: der Vormieter oder der Vermieter? Will der Vormieter das haben, dann musst du dich nicht darauf einlassen, wenn du dir miettechnisch mit dem Vermieter einig bist. Dann muss der Vormieter alles aus der Wohnung entfernen. Wenn es aber genug Bewerber gibt, die bereit sind, das mitzumachen, wird sich der Vermieter wohl eher für diese entscheiden, da er sonst ein Problem hat, wenn der Vormieter den Parkettboden nicht ordentlich entfernt.
Der Vormieter fordert als Ablöse. Es ist genau wie Du sagst: Es sind genügend Bewerber, die für die Zahlung bereit sind, und warum sollte der Vermieter dann dazwischenkrätschen.. Gerade beim Boden finde ich das einfach sehr komisch. Ich glaube, im Mietrecht muss der Boden eigentlich immer vom Vermieter instand gehalten werden. In dem Fall gehört er ihm nicht mal?
Es geht ja nicht um den Boden, sondern was drauf gelegt wurde, nämlich teures Parkett. Problem: wenn du es übernimmst, bist du dafür verantwortlich. Ziehst du irgendwann mal aus und es sieht nicht mehr gut aus, kann der Vermieter verlangen, das du es entfernst und den Originalzustand wieder herstellst.
Dazu müsste dieser Originalzustand bei Abschluss des MV bekannt sein.
In meinen Augen ist es pure Abzocke, zumal die Preise meist eine komplette Frechheit sind. Die Einbauküchen können optisch ein Griff ins Klo sein und logischerweise durch den Vorbesitzer abgenutzt, trotzdem besitzen viele die Frechheit dafür gefühlt 100% des Neupreises zu verlangen. Illegal ist es meines Wissens nicht, bei der Wohnungsknappheit in manchen Städten ist es Gang und gebe und wird oftmals so gehandhabt.
Ein Freund war letztens in der gleichen Situation: Es ging um einen Schrank, welche für 200 Euro abgelöst werden sollte. Das Teil war von Ikea, den Preis nicht wert und in dem Zustand reif für den Sperrmüll. Nicht nur wurde Geld mit dem alten Schrank verdient, viel mehr wurde Geld gespart, weil mein Freund das Teil für den Sperrmüll abholen lassen durfte und da auch nochmal zahlen durfte.
Klingt jetzt Sch**ße, aber wenn man nicht dauerhaft vorhat in der Wohnung zu bleiben, findet man sich mit den Dingen ab und wälzt diese zu 100% an den nächsten ab.
Was ist daran unverschämt, den Zeitwert von Sonderausstattung zu verlangen? Verschenkst du die deines PKW als Sonderedition und bietest ihn zum Preis des Basismodells an?
Ob die 2.500 EUR hier dem Alter, Gebrauchszustand und Qualität des Extraeinbauten angemessen sind, wissen wir nicht. Das Verkäufer die VHB deutlich über der Schmerzgrenze ansetzen, durchaus üblich, da darf verhandelt werden.