Ablöse Einbauküche - wie wird Wert berechnet? Nur Küche oder inkl. Montage?

3 Antworten

Ich soll in der neuen Wohung eine Ablöse für die Küche zahlen. 1400 Euro - die Küche ist von Ikea und 7 Jahre alt. Gekostet hat die Küche ca. 2.400 aber nun berechnet der jetztige Mieter auch noch Montage und Co. rein, so dass die Küche einen Wert von ca.3.600 hat.

Das finde ich überzogen.

Ich denke dass man nur mit den 2.400 Euro die Ablöse errechnen kann, oder? Sprich nach 7 Jahren eher 800 Euro

Sehe ich auch so.

Soll er die Küche mitnehmen.

In der Regel kann der Nochmieter nicht bestimmen, wer die Wohnung bekommt und er muss bauliche Veränderungen rückgängig machen.

Naja, wenn es eine Einbauküche ist, dann musst Du eigentlich keine Ablöse zahlen. Die Küche kann er gerne wieder mitnehmen. Das sagt zumindest der Mieterbund, und daher würde ich Deinem Vormieter das probieren schonend beizubringen. Vielleicht könnt ihr euch dann auf einen akzeptablen Preis einigen :)

Nähere Infos z.B. hier:

http://www.immonet.de/service/abstand-und-abloese.html

Ich soll in der neuen Wohung eine Ablöse für die Küche zahlen.

Wer verlangt das?

1400 Euro - die Küche ist von Ikea und 7 Jahre alt.

Lachhaft.

Gekostet hat die Küche ca. 2.400 aber nun berechnet der jetztige Mieter auch noch Montage und Co. rein, so dass die Küche einen Wert von ca.3.600 hat.

Selbst wenn - und ich sage betont, wenn - man sich auf die üblichen 10 Jahre AfA einlassen will, wäre die Küche nach 7 Jahren keine € 1400.-- mehr wert. Unter Zugrundelegung der vom Mieter gemachten Aussagen wäre der Restwert nach 7 Jahren € 1080.-- (lineare AfA).

Eine IKEA-Küchenzeile würde ich aber nie über 10 Jahre ansetzen, sondern über weitaus realistischere 7 Jahre. Denn i.d.R. ist sie danach auch nichts mehr wert, geschweige denn, dass sie sich ohne Zerstörung zerlegen ließe.

Oder stimmt es dass die Montage beim Wert der Küche einbezogen werden muss?

Ja, das ist soweit korrekt. Zählt zu den AHK.