Anzahlung für Welpen Rückerstattung?
Hallo zusammen ich brauche eure Hilfe am besten mit Rechtskräftigen Urteilen bzw Rechtsprechung.... also folgendes:
ich habe seit langen den Wunsch mir Frettchen zu kaufen also anfang Januar 2019 ebay Kleinanzeigen durchsucht und auch gefunden was ich suchte Frettchenwelpen folgende Anzeige: Wir erwarten auch in diesem Jahr Juli / August wieder Frettchennachwuchs kann jetzt reserviert werden. .... Angerufen ....Termin ausgemacht ..... Hingefahren....Frettcheneltern angeschaut und eine Anzahlung von 100 Euro getätigt . Dies war für zwei Frettchenwelpen. Da es zwei Fähen (weibchen) zum decken waren wollte ich jeweils ein Frettchen pro gedeckten Weibchen haben wenn es so weit ist. Der Verkäufer wollte mich immer auf dem aktuellsten Stand halten und somit fuhr ich nach Hause ...dies war Januar 2019. Im April habe ich telefonisch über WhatsApp nachgefragt und erhielt als Antwort es musste nachgedeckt werden aber es hätte wohl geklappt da die Fähen zunehmen....ich fragte Wochen später wieder nach und erhielt die Auskunft das kein Welpe es geschafft hat. Nun wollte ich gern mein Geld zurück da ja nun es nicht mehr möglich ist zwei Welpen von zwei Fähen zu bekomme aber der Verkäufer stellt sich stur und vertröstet mich jedesmal. Was kann ich tun bin ich im Recht oder liege ich falsch ???
6 Antworten
Hallo,
also zumindest ich finde die Sache nicht so einfach, wie einige der anderen hier.
Auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.
Mit deinem eigenen Wortlaut:
wenn es so weit ist
Oder habt ihr einen festen Termin vereinbart?
Es handelt sich bei den bisherigen Misserfolgen um Umstände, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat und somit hat er den "Verzug" auch nicht zu verantworten.
Versuche in einem offenen, ehrlichen vor allem aber freundlichen Gespräch die Angelegenheit zu klären.
Versuche einen festen Termin mit ihm zu vereinbaren.
Mit der Absprache, dass wenn dieser nicht gehalten werden kannn, die Anzahlung zurückerstattet wird.
Viele Grüße
Michael
Damit hast du zum einen zwar vollkommen Recht, zum anderen hättest aber genauso du als Käufer damit rechnen und das Risiko einkalkulieren müssen.
Da ihr das beide nicht habt, hängt ihr jetzt sozusagen im "luftleeren Raum" und müsst halt eine Einigung finden.
Gruß Michael
es kam zu keinem Kauf der Tiere, damit ist der Betrag zu erstatten
Vielen dank
Rechtlich gesehen muss der "Züchter" dir natürlich das Geld wieder geben, leider ist es ein Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen :(
Allein die Anwaltskosten würden sich bei 100€ niemals lohnen, und das wissen solche Leute auch, und nutzen das aus.
Aber mal was anderes: Warum ausgerechnet Welpen? Hattest du schon viel engen dauerhaften Kontakt zu Frettchen? Z.B. als Urlaubspflege? Denn mit Welpen sollte keiner mit der Frettchenhaltung anfangen ^^
Hast du einen Vertrag unterschrieben? Irgendwas schriftliches vereinbart in dem die Anzahlung und das weitere vorgehen definiert wurde?
Oder hast du ihm einfach 100 Euro in die Hand gedrückt?
Sollte das zweite zutreffen, dann kannst du dich von deinem Geld verabschieden.
ich hab natürlich ihm das Geld in die Hand gedrückt 😳😳aber es war noch jemand bei mir der das bezeugen könnte
Ach und indirekt hat er während des WhatsApp Kontaktes geschrieben das er mir ja das Geld zurück zahlt kam jedoch nichts bisher ....
Indirekt ist kein Beweis, sondern Interpretationssache.
Ich denke du hast wenig Chancen das Geld zurück zu bekommen.
Zudem, es halndelt sich um 100 Euro. Alleine ein Anwalt der dir dabei helfen würde, kostet locker 3 mal so viel ehe du die 100.- wieder zurück bekommst.
Mach nen Haken dran und nimm es als Lerngeld.
Natürlich bist Du im Recht. Du hast einen „Artikel“ angezahlt, den du nun nicht erhalten wirst.
Vielen lieben dank das ist auch meine Meinung aber ich konnte im Internet nix finden
Das habe ich alles Versucht, da war er auch mit der Rückerstattung einverstanden aber das Geld blieb bisher aus, alle Nettigkeiten habe ich schon ausgespielt ...und Frettchen deckt man nur einmal im Jahr und meiner Meinung nach, als Züchter muss ich mit dem versterben der Welpen rechnen und das Risiko einkalkulieren schon beim Erhalt einer Anzahlung. Das ich diese zurückerstatten muss bei nicht Lieferung, dies ist kein Problem des Käufers denke ich...