Aus welchen Gründen kann mein Vermieter mir die Hundehaltung verbieten?

15 Antworten

Danke für die ganzen Kommentare und Ratschläge. Die Lage sieht so nun aus: 

da der Eigentümer uns ausdrücklich zum Hausverwalter verwiesen hatte, haben wir diesem dann schriftlich nach seiner Zustimmung gefragt. Dabei direkt auch eine Erklärung abgegeben, das der Hund nicht übermäßig allein wäre ( in unserem Fall nur donnerstags für 4 stundend wenn es hoch kommt & das auch erst wenn er sich eingewöhnt hätte), das wir darauf achten werden das er nicht in Hausflüre oder Vorgarten macht, soll dies jedoch passieren verpflichten wir uns das direkt Weg zu machen. Auch haben wir Angeboten Nachbarn vorher um ihr Einverständnis zu fragen. Und auch das wenn massive Beschwerden gibt wir eine Lösung finden würden wo der Hund untergebraucht wird. 

Was kam zurück ? 

Wegen Lärmbelästigung und Verschuitzung könnte die Hausverwaltschaft keine Hunde erlauben. 

Hinzu kam noch ein Anruf von ihm.. Er hat uns angemacht warum wir überhaupt auf die Idee kommen den Eigentümer anzurufen, nach dem motte er hätte ja die Macht. Die Rasse wäre ja unzumutbar für die Nachbarn ( Verweis auf damaliger Status als Kampfhund vor 2003) und außerdem wäre das ja alles eine Frechheit von uns und war einfach nur gemein. Er meint am Ende nur noch lass nicht Streiten, ich muss los und legt auf... 

Ich weis einfach nicht wie ich mit so einem Hausverwalter umgehen soll, es ist ja nicht das erste Mal, das er unfreundlich zu Gerade uns ist. Erneuerungen verweigert er obwohl die Notwendigkeit sind, bei Schaden jeglicher Art sind wir immer schuld, obwohl dies absolut nicht stimmt, etc . Wir haben ja einen Verdacht das er uns rausekeln will da wir am wenigsten Miete im Haus Zahlen, da wir schon seit 5 Jahren da wohnen und er ja nicht die Miete so drastisch erhöhen kann. Aber wenn er mal 2/3 mal im Jahr vorbei kommt setzt er sich einfach in unseren Gartenabschnitt auf unsere Stühle und raucht sich eine .. 

Unsere Nachbarin mit den Hunden hatte ihn angerufen, da hat er gesagt was für tolle Mieter wir wären, das wüsste auch der Eigentümer und das sie und so ungern verliere würden. Sie hatte nachgefragt da eine Hündin verstoben ist und die andere wahrscheinlich auch bald sterben wird, wie es denn aussieht ob sie sich einen neuen Hund anschaffen darf. Da meinte er ja, bei Ihnen ist das was anderes, es steht ja im Vertrag. Dort stehe das sie maximal 2 Hunde haben darf mit informieren den Vermieters. 

Nun haben manche von euch gesagt er hätte recht, andere haben aber auf Gesetzes Änderungen verwiesen und manche haben mit geraten professionelle Tipps zu holen.

Ich hab einen Termin beim Mieterschutz und lass mich da beraten, bei so einem Hausverwalter ist das wahrscheinlich keine so schlechte Idee. Er wollte tropfende Wasserhähne nicht austauschen von 1967 .. Also bitte .. 

Danke nochmal, hab auf jeden Fall einen überblick bekommen! 

Was kann ich machen, außer ausziehen?

Wenn Du der Meinung bist, daß der Vermieter Dir die Zustimmung zur Hundehaltung geben muß, mußt Du seine Zustimmung gerichtlich einklagen.

Generelles Verbot? Ist nicht ein generelles Verbot gar nicht mehr möglich?

Ein generelles Verbot im Mietvertrag wurde hier doch gar nicht erteilt, sondern mietvertraglich vereinbart, daß die Hunde- und Katzenhaltung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich ist. Diese Klausel ist noch wirksam.

Grundsätzlich muß kein Vermieter jeden seiner Mieter gleich behandeln. Wenn ihr Euch nun den Hund ohne seine Zustimmung anschafft, könnte der Vermieter/Verwalter zunächst eine Abmahnung aussprechen und dann auch den Mietvertrag evtl. sogar fristlos kündigen.

 

.... evtl. sogar fristlos kündigen.

.... und dan hoffen, dass er mit seiner Räumungsklage durchkommt, was ohne Interessenabwägung nicht sicher ist.

Es muss im Mietvertrag stehen , das Verbot . Aber selbst dann gilt es nicht für Blindenhunde oder Hunde aus therapeutischer Sicht , bei z.B. Depressionserkrankungen oder Alterseinsamkeit , die psychisch therapierbedürftig ist  .Aber wie immer wird der Vermieterheini solche Leute dann erst gar nicht nehmen , wenn er es vor dem Mietvertrag erfährt .Sehr grosse Hunde sind aber nur bei Blindheit zu akzeptieren (Schäferhunde)

Dass solche Regeln im Mietvertrag gültig sind, gehört der Vergangenheit an. Grundsätzlich gehört die Haltung eines Haustieres zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, die vom Vermieter nur unter bestimmten, wohl begründeten Fällen eingeschränkt werden darf.

Generelle Verbote in Mietverträgen sind ungültig und eine Aussage "ich dulde grundsätzlich keine Hunde in meinen Objekten" ist schlichtweg gesetzeswidrig.

Dass es schon andere Hunde im Haus gibt, spricht eher für euch, denn es gilt der Gleichheitsgrundsatz. Man kann nicht dem einen verbieten, was dem anderen erlaubt ist.

Nach BGH muss ein Verbot von Hunden einzeln geprüft werden und darf nur bei guten Gründen ausgesprochen werden.

Die Drohung der fristlosen Kündigung ist Blödsinn. Die wäre garantiert unwirksam und nicht durchsetzbar. Das könntet ihr ohne weiteres drauf ankommen lassen. Da könnte euch notfalls auch der Mieterschutzbund weiterhelfen.

Man kann nicht dem einen verbieten, was dem anderen erlaubt ist.

Doch, kann man. Der Vermieter ist nicht verpflichet alle Mieter gleich zu behandeln. Er kann also 10 Hunde im Haus erlauben, den 11ten nicht mehr.

Die Drohung der fristlosen Kündigung ist Blödsinn.

So ein Blödsinn ist das nicht. Der Verwalter hat mit Kündigung gedroht, wenn der Hund schon angeschafft wurde. Dann kann er abmahnen, die Abschaffung des Hundes verlangen und wenn das nicht passiert, kann er tatsächlich fristlos kündigen.

@TrudiMeier

Und wo steht das? Laut BGH-Urteil ist das nämlich anders. Der Vermieter kann die Abschaffung des Hundes eben nicht verlangen ohne triftige Begründung und dass hier der Gleichheitsgrundsatz nicht gelten soll, müsstest du auch belegen.

@TrudiMeier

Da wirds dann schwierig, weil dieses Urteil älter ist, als das des BGH. Aber eines wird mir immer klarer: das ist ein juristisch schwieriges Thema und man kan Urteile in die eine oder andere Richtung finden.

@Hamburger02

Hamburger hat recht - seit 2013 ist einiges anders und in Trudis Urteil hat sich der Mieter anscheinend nur auf die ungültige Gleichbehandlung - nicht die Interessenabwägung berufen.

@Hamburger02

Nein, du hast keine Ahnung. Unberechtigte Grbrauchsüberlassung war schon immer ein Grund fristloser Kündigung, wenn man den Mangel nicht unverzüglich beseitigt.

In unserem Mietvertrag steht, Katzen- & Hundehaltung mit Zustimmung des Vermieters.

Damit ist die Sachlage doch eigentlich klar.

Mit dem Verwalterwechsel kann sich generell die Stimmung geändert haben, wer weiß, was man dort für Erfahrungen mit Hundehaltern anderswo oder konkret bei euch im Haus gemacht hat. Da die Entscheidung beim Vermieter liegt und er sie offenbar dem Hausverwalter überläßt, ist da wenig zu machen. Es bedarf der Zustimmung, nicht irgendwelcher Gründe für die Ablehnung.

Erfahrungen mit anderen sind für den Einzelfall genauso erheblich, wie die Berufung auf Gleichbehandlung mit den Nachbarshunden.