Mietwohnung gekündigt - was darf der Makler alles?

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Darf der Makler Bilder von den Räumen machen, die noch bewohnt sind?

Nein darf er nicht siehe Urteil!

Fotografieren verboten! Der Vermieter ist nicht berechtigt, anläßlich einer Wohnungsbesichtigung ohne Erlaubnis des Mieters in der Wohnung zu fotografieren oder eine Videoaufzeichnung anzufertigen, um deren Zustand festzuhalten. AG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 1998, Az: 33 C 2515/97 - 67, 33 C 2515/97, NZM 1999, 121-122

Wie ist das mit den Besichtigungsterminen: wie lange vorher ankündigen, wie viele, Uhrzeiten und Wochentage usw.??

Besichtigungszeiten

Ist der Mieter darüber unterrichtet worden, dass der Vermieter das Haus oder die Wohnung verkaufen will, muss der Mieter dafür sorgen, dass die Wohnung während der ortsüblichen Besuchszeit vom Vermieter zusammen mit Intressenten besichtigt werden kann. In der Regel bedeutet dies die Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Trotzdem ist eine Terminabsprache mit dem Mieter notwendig. Ohne Termin keine Besichtigung.

Überraschende Besuche muss der Mieter nicht hinnehmen.

Der Mieter ist mindestens 24 Stunden vorher zu benachrichtigen, andernfalls kann er den Termin ablehnen ( AG Köln WM 1986, 86 ; AG Aachen WM 1986, 87).

Bei berufstätigen Mietern kann die Anmeldefrist auch bis zu 4 Tagen betragen (z.B. Außendiensttätigkeit) (AG Münster WM 82, 282).

Bei Berufstätigen sollten die Termine während zumutbarer Feierabendzeit zwischen 18:00 und 21:00 Uhr angeboten werden.

Bei der Terminierung ist auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen.

Kommt dem Mieter der Termin ungelegen, muss er ihn nicht akzeptieren.

Der Vermieter sollte immer Ausweichtermine nennen.

Es empfehlen sich "Blocktermine" bei denen die Wohnung jeweils gleichzeitig mit mehreren Interessenten besichtigt wird.

Besichtigung an Sonntagen nur mit Zustimmung des Mieters, ebenso an Samstagen. In jedem Fall ist der Vermieter gehalten, Interessen zu bündeln um seinen Informationsbedarf nach Möglichkeit in einem einzigen Besichtigungstermin zu befriedigen. Es verstößt jedenfalls gegen das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen in kurzer Folge zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren gemacht wird (AG Hamburg (Urteil vom 23. 2. 2006 - 49 C 513/05).

Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540).

Mietrecht 03 - 2005 Mietrechtlexikon

der Makler das Bilder von den Räumen machen, wenn Sie damit einverstanden sind. Wenn nicht, muss er warten, bis sie ausgezogen sind. Besichtigungstermine sollte der Vermieter etwa vier Tage vorher ankündigen, üblich sind zwei pro Woche.

Bilder kannst du verweigern, wenn diese öffentlich ins Internet gestellt werden sollen, das musst du nicht dulden. Du solltest von Anfang an 2 Tage in der Woche für Besichtigungen vereinbaren, einen Wochentag und den Samstag und jeweils die Uhrzeit vorgeben. Wochentags z.B. 17-19 Uhr, Samstag 10-12 oder so ähnlich. Dann bittest du den Makler, einen oder zwei Tage vorher anzurufen wann er kommt. Sag ihm auch gleich dazu, mehr als 2 Interessenten auf einmal dürfen nicht kommen. Sonst stolpern 3 Familien mit je 2-4 Personen in deiner Wohnung rum und du verlierst den Überblick.

Darf der Makler Bilder von den Räumen machen, die noch bewohnt sind?

Klares NEIN

Wie ist das mit den Besichtigungsterminen: wie lange vorher ankündigen, wie viele, Uhrzeiten und Wochentage usw.??

Besichtigungen mit Mietinteressenten, das ist klar, mußt Du zulassen. Aber nicht wann und so oft der Vermieter/Makler das will. Und auch, was in machen Großstädten üblich ist, Massenbesichtigungen.

Am besten entgegnest Du jeder Diskussion darum in dem Du selbst Regeln für Besichtigungen fest legst und diese dem Makler und dem Vermieter schriftlich mitteilst.

Regel 1:

Bestimme selbst 2 - 3 Termine pro Woche (einen davon wenn möglich am WE) an denen Du die Wohnung für 1 - 2 Stunden besichtigen läßt.

Regel 2:

Lehne Massenbesichtigungen von vorn herein ab. Pro Besichtigungstermin maximal 2 - 3 Interessenten und das auch nur einzeln.

Mehr Infos zum Thema hier http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html

Am besten klärst du mit dem Vermieter oder Makler vorab ab, dass z.b. nur an bestimmten Tagen und/oder zu einer bestimmten Uhrzeit (z.b. Di + Do, ab 18:00 oder nur am Wochenende) Termine stattfinden dürfen, dann kann sich der Makler die Besichtigungstermine danach ausrichten. Du musst mit deinem Vermieter kooperieren und darfst der erfolgreichen Weitervermietung nicht im Wege stehen. Daher musst du auch das Betreten durch Makler und potenzielle Nachmieter dulden.

2-3 Termine pro Woche solten da allerdings reichen. Du musst nicht täglich "Tag der offenen Tür" spielen, du hast ja Recht auf deine Privatsphäre.

Die Termine sollten in der Regel auch rechtzeitig angekündigt werden (min. 24h vorher), damit du auch Zuhause bist. Dabei solltest du wissen, dass du das "Nicht-Zuhause-Sein" nicht als Ausrede nutzen darfst, um niemanden reinlassen zu müssen. Falls du z.b. berufstätig oder im Urlaub bist und daher keinen einzigen Termin wahrnehmen könntest, bist du verpflichtet, z.B. dem Vermieter oder einer vertrauten Person den Wohnungsschlüssel zu überlassen, damit diese dann den Makler reinlässt, wenn du nicht da bist.

Fotos kannst du auch verbieten oder dem Makler anbieten diese selbst zu machen, falls du nicht möchtest, dass bestimmte Sachen drauf sind. Du kannst natürlich auch vorher mit dem Makler absprechen welche Räume fotografiert werden dürfen und welche nicht (z.b. kein Schlafzimmer), falls eine Einbauküche oder sonstige vom Vermieter gestellte Möbel darin sind, kann er aber verlangen, diese auch ablichten zu dürfen.

johnnymcmuff  06.03.2012, 20:44

Fotos kannst du auch verbieten oder dem Makler anbieten diese selbst zu machen, falls du nicht möchtest, dass bestimmte Sachen drauf sind. Du kannst natürlich auch vorher mit dem Makler absprechen welche Räume fotografiert werden dürfen und welche nicht (z.b. kein Schlafzimmer), falls eine Einbauküche oder sonstige vom Vermieter gestellte Möbel darin sind, kann er aber verlangen, diese auch ablichten zu dürfen.

Ein sehr guter Tipp :-)

helrich  06.03.2012, 22:38

kleinerreund, was wären wir ohne Ratgeberhelden, wie Dich? Bist dazu ernannt ;o)))