Wohnung gekündigt - wann muss man Besichtigungen zulassen?

8 Antworten

Es gibt da Rechtssprechungen zu. Du musst dem Makler und Kaufinteressenten 1 bis 2-mal in der Woche eine Besichtigung ermöglichen zu einem Termin, der für dich angemessen ist. Du musst nicht den Makler mit jedem einzelnen Interessenten reinlassen - Sammelbesichtigung ist ausreichend. Diese Termine sollte aber schon so sein, dass auch ein Abend- oder Wochenendtermin dabei ist.

Unangekündigt brauchst du niemanden reinlassen - nicht beirren lassen, wenn solche Forderungen erhoben werden.

Gebe also am besten dem Makler eine Liste mit möglichen Terminen und bitte ihn, dir Bescheid zu geben, wenn einer zustande kommen sollte.

Natürlich muss der Vermieter das Recht haben, die Wohnung anderen zu zeigen, ob es sich um einen Makler oder um neue Mieter handelt, spielt dabei keine Rolle. Allerdings muss der Vermieter immer vorher einen Termin vereinbaren und das auch nicht ständig. Du kannst ja mit dem Vermieter einen Tag vereinbaren, an dem er dann alle auf einmal kommen lassen kann.

S0 viele gleiche Antworten, aber alle falsch: Zu den pflichten des Mieters gehört auch, dem Evrmieter die Möglichkeit zu geben, die Wohnung mit Interessenten zu besichtigen. Allerdings nur ca. 1 mal die Woche für 1/2 bis 1 Std. Der Vermieter muss sich angemessen (ca 48 Std) vorher ankündigen und den Termin absprechen. Und auf Verlangen muß er die Personalien der Interessenten angeben. Massenbesichtigungen müssen nicht hingenommen werden, dem Mieter muss gelegenheit gegeben werden, die Interessenten zu beaufsichtigen, damit nichts gestohlen wird.

Alle Antworten sind nicht falsch, aber einige natürlich schon

bin ich froh das wir den Holger haben....................

Während dein Vertrag noch "da" ist,darf der das nicht.(glaub ich?)

falsch geglaubt

@Mismid

gut zu wissen :P

Du musst niemanden in die Wohnung lassen.

Diese Aussage ist falsch