Darf der Vermieter ohne Erlaubniss von mir gemachte Bilder weitergeben?

6 Antworten

fotos von der leeren wohnung kann der eigentümer auch ohne deine erlaubnis machen. aber sobald personen drauf sind, muss er diese um erlaubnis fragen, wenn er die bilder weitergeben will.

dass sollte auch sein anwalt wissen und es deinem vermieter sagen. rufe den an und verlange die vollständige herausgabe der bilder oder drohe ansonsten mit einer anzeige wegen verletzung des persönlichkeitsrechts gegen seinen mandanten.

Eine "Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts"? So ein Unsinn. Wenn eine solche Verletzung vorläge, könnte sie nur zivilrechtlich verfolgt werden und nicht mit einer Anzeige bei der Polizei.

Auch wenn die Wohnung noch mit Einrichtungsgegenständen versehen ist, bedarf es der Erlaubnis.

@johnnymcmuff

Aber die Fotos wurden doch bei der Übergabe gemacht? Da sollte das Inventar des Mieters nicht mehr in der Wohnung sein

und wenn es Schäden an der Mietsache zu dokumentieren gilt, sind Bilder mit dem Mieter doch ein Beweis für Ort und zeitpunkt

@johnnymcmuff

am tag des fotografierens war die wohnung leer, er war doch bereits ausgezogen.

@noname68

Was gibt dem Vermieter dann das Recht Personen zu fotografieren?

@johnnymcmuff

Und das will er aber erst heute gemerkt haben? Der Vermieter hat die Fotos doch nicht heimlich aufgenommen.

Er darf die Bilder nicht öffentlich machen ohne deiner Erlaubnis.

Er hat sie nicht öffentlich gemacht

er hat sie als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren eingereicht

du kannst ja fordern das eure Köpfe geschwärzt werden ... wenn das für das Verfahren keine Rolle spielt

@Vampire321

Dürfte wie Tonbandaufnahmen vor Gericht nicht zulässig sein. aber Dein Anwalt wird das wissen.

@johnnymcmuff

Der Vermieter darf SEINE Wohnung nach der Übergabe fotografieren sooft er will

und alles weitere klärt der richter

@johnnymcmuff
Dürfte wie Tonbandaufnahmen vor Gericht nicht zulässig sein.

Das sehe ich anders. Der Vermieter hat die Fotos nicht heimlich gemacht. Der FS hat gesehen, dass der Vermieter fotografiert. Es ist auch nicht klar, ob der Vermieter die beiden absichtlich fotografiert hat oder ob die unabsichtlich auf den Bildern gelandet sind. Ein Portraitfoto wird der Vermieter wohl kaum gemacht haben. Welchen Sinn sollte es auch haben in einem Rechtsstreit mit dem Mieter ein Foto von ihm und seinem Cousin dem Rechtsanwalt zu geben? Ich vermute mal, dass der Fragesteller hier mit aller Gewalt nach einem Grund sucht um dem Vermieter an den Karren zu pinkeln.

Eine Weitergabe an den Rechtsanwalt ist allerdings keine Veröffentlichung.

Er darf weder Fotos machen noch sie weiterleiten, wenn Du keine Zustimmung gegeben hast.

Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.

Woraus soll sich das ergeben?

@RobertWeemeyer

Ganz einfach, aus dem Persönlichkeitsrecht.

@RobertWeemeyer

Wiki als Quelle ist nicht immer 100 % sicher. Es kommt af den Einzelfall an.

Z.B. sind heimlich aufgenommene Gespräche in der Regel nicht als Beweismittel zugelassen aber Ausnahmefälle gibt es.

Aber ich habe ja den Hinweis gegeben den Anwalt zu fragen.

@RobertWeemeyer

Zudem unterstützt der Text aus Deinem Link meine Aussage:



§ 201a StGB

Am 6. August 2004 trat § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[32], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Strafbarkeit vorsieht.

 Am 22. Januar 2015 wurde er, vorangetrieben durch die Edathy-Affäre, reformiert.[33][34] Die Absätze 1 bis 3 von 5 lauten:


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,



@johnnymcmuff

Und worin soll hier die Verletzung des höchstpersönliche Lebensbereichs liegen?

Er hat sie nicht öffentlich genacht

er hat ein Beweismittel vorgelegt auf dem ihr zu sehen seid

dann dürfte es ja auch keine Blitzer Fotos gemacht werden

Er darf weder Fotos machen noch sie weiterleiten, wenn Du keine Zustimmung gegeben hast.

Das sieht § 22 KunstUrhG völlig anders und gewährt jedem Menschen grundsätzlich nur ein Selbstbestimmungsrecht darüber, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen Bilder, auf denen er erkennbar abgebildet ist, veröffentlicht und verbreitet werden dürfen.

Kann ich dagegen irgendwie vorgehen das er Bilder von mir und meinem Cousin weitergegeben hat.

Nein: Das Bildnisrecht als Ausprägung des Persönlichkeitsrecht verbietet es lediglich, die Bildnisse ohne Zustimmung der abgebildeten Personen als wiedererkennbar zu veröffentlichen.

G imager761

Wäre es nicht viel interessanter, was mit deinem Mietverhältnis ist? Worin besteht der Streit? Was glaubst du, was der Vermieter mit dem Foto beweisen will? Vielleicht können wir dir einen Rat geben, was du tun könntest. Das würde vielleicht mehr helfen, oder?