Mietrecht: Muss ich den Makler und die Vermieter in meine Wohnung lassen?

20 Antworten

Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden, wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen. Der Vermieter darf aber von seinem Recht nur schonend Gebrauch machen und muss auf den Mieter Rücksicht nehmen. Der Mieter kommt seinen Pflichten nach, wenn er einmal wöchentlich während drei Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag den Vermieter nach Voranmeldung in die Wohnung einlässt. Nach Auffassung des AG Köln muss der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Besichtigungstermin für Samstags akzeptieren, er kann nicht einen Termin von Montag bis Freitag verlangen.

Ja, Du mußt den Vermieter in die Wohnung lassen. Ihr könnt einen Termin vereinbaren, Du kannst dabei sein, wenn Du willst. Du mußt jedoch nicht vorzeitig den Shclüssel abgeben, wenn Du nicht willst. Der vermieter hat auch keinen Anspruch auf permanenten Zugang, solange Du dort noch offiziell Mieter bist.

Doch leider Gottes, aus eigener Erfahrung, muss man den Vermieter in die Wohnung lassen. Aber es müssen 3 Terminvorschläge DEINERSEITS gemacht werden, zu Zeiten, wo DU Zeit hast und auch da bist. Man kann Dich auch nicht zwingen jemand anderen den Schlüssel zu geben. Also schlag ihm 3 Termine vor und steh das durch. Und sei froh, wenn Du dann diese leidige Angelegenheit abschließen kannst. Mir ist auch mal was ähnliches passiert. Mein Exvermieter wollte mir seine Termine aufzwingen, bis ich ihm klargemacht hab, dass es nur geht, wenn ICH auch Zeit hab und auch da bin. Liebe Grüße Juliane

Bei dem beabsichtigten Verkauf einer Wohnung muß ein Mieter grundsätzlich in gewissem Maße die Wohnung für Kaufinteressenten zur Besichtigung zur Verfügung stellen.

Der Vermieter muß andererseits in erheblichem Maße Rücksicht auf die Belange des Mieters nehmen. Gesetzlich geregelt ist das Besichtigungsrecht des Vermieters mit Kaufinteressenten nicht.

Die Gerichte habe eine Besichtigung von ein- bis zweimal wöchentlich bei Verkauf einer Wohnung für ausreichend angesehen.

Am zweckmäßigsten ist es, mit dem Vermieter ein- bis zweimal pro Woche feste Sammeltermine zu vereinbaren.

Ihr Vermieter muß sich dann an diese Termine halten. Werden keine festen Termine vereinbart, muß Ihr Vermieter Ihnen mindestens zwei Tage vor der beabsichtigten Besichtigung Bescheid geben. Sie haben das Recht, aus wichtigen Gründen diese Termine abzusagen. Auch in diesem Fall soll eine Besichtigung nicht häufiger als ein- bis zweimal pro Woche durchgeführt werden.

  ©1998 Mieterverein München e. V.

Ist zwar lange her, aber eventuell hilft es Dir.

Einfach allen „Interessenten der Wohnung“ auf alle Mängel hinweisen, und schon hat das sich mit weiteren „Besuchen“ erledigt!

Bei den zuständen wie du die beschrieben hast, hätte ich sofort eine frist zu Beseitigung der Mängel gesetzt (mit Einschreiben/Rückschein) und danach eine Mietminderung vorgenommen.

Dann hätte der Vermieter Stress mit dir, und nicht umgekehrt!