Mietwagen Polizeikontrolle?

3 Antworten

Strafbar wäre das nicht. Es würde sich nur um einen Verstoß gegen den Mietvertrag handeln, der der Polizei egal wäre.

Die Polizei prüft erstens nur, ob der Fahrer die nötige Fahrerlaubnis besitzt und auch sonst nichts gegen ihn vorliegt. Zweitens prüft die Polizei, ob mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist, also nicht als gestohlen gemeldet, TÜV vorhanden etc. Alles andere ist der Polizei eigentlich egal, was also mit der Autovermietung ausgemacht war oder ähnliches.

Kommt auf die Umstände an. Es wäre durchaus möglich, dass die Polizei das Auto beschlagnahmt, zum Schutz privater Rechte.