Begleitetes Fahren Polizeikontrolle?

10 Antworten

nein, interessiert bei einer Kontrolle nicht wirklich

bei einem Unfall jedoch schon, und zwar die Versicherung, die kann die Beiträge nachfordern, so dass der Fahrer auch hätte fahren dürfen.

es kann ein zusätzliches "Bussgeld" in höhe eines Jahresbeitrags infrage kommen.

Nein, das wird nicht kontrolliert. Das ist der Polizei auch ziemlich egal. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug versichert ist. Dass du erst 18 bist, ist lediglich eine Obliegenheitsverletzung.

In deinem eigenen Interesse würde ich dir aber raten, das Fahrzeug auch entsprechend zu versichern. Im Falle eines Unfalls könnte es ansonsten nämlich teuer werden.

Der Polizei interessiert das nicht, was im Versicherungsvertrag steht. Baust Du einen Unfall und hättest Du laut Versicherungsvertrag nicht fahren dürfen, wird die Versicherung Kaskoschäden nicht zahlen bzw. bei Haftpflichtschäden sich bei Dir das Geld wiederholen.

Du laut Versicherungsvertrag nicht fahren dürfen, wird die Versicherung Kaskoschäden nicht zahlen

Ja, duchaus wahrscheinlich.

... bzw. bei Haftpflichtschäden sich bei Dir das Geld wiederholen.

Nein, DAS ist so inkorrekt!

Bei welcher Versicherung wird das denn so gehandhabt? Wo steht das in den Bedingungen?

Da das Fahrzeug zugelassen ist, (das sieht die Polizei an der Plakette und in den Papieren) Interessiert das die Polizisten nicht WIE du versichert bist. Für das begleitete Fahren hast du ja hoffentlich eine Bescheinigung.

Bei einer normalen Verkehrskontrolle spielt das keine Rolle, es sei denn sie haben Anlass zu prüfen.