Wenn jemand widerrechtlich vermietet wird, was kann passieren?

1 Antwort

Es kommt kein Mietvertrag zustande, weil die Mietsache keine Sache ist. Ein Mietzins kann zwar verlangt werden, muss aber nicht bezahlt werden. Wenn der Mieter dennoch ein Entgelt bezahlt, wäre das ein freiwilliges Geschenk. Nun wäre noch über die Dame als "Mietsache" zu sprechen. Vermutlich beindet sie isich in einem Abhängikeitsverhältnis zum "Vermieter" und würde genötigt > Strafrecht< Sexdienste zu leisten. Da würden sich der "Mieter" strafbar machen und natürlich der Vermieter ebenso.